Geringfügiges Einkommen /Pauschalsteuer

Hallo liebe Mitglieder,liebe Experten

ich habe ein geringfügiges Einkommen für 2002.Ich überlege,ob es sich für mich
lohnt, eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2002 zu machen. Auf meiner
Lohnsteuerkarte 2002 wurde keine Lohnsteuer /kirchensteuer aufgeführt. Allerdings
sind in meiner Gehaltsabrechnung 2002 Beträge „Pauschal“ versteuert ausgewiesen.Bedeutet dies,dass mein Arbeitgeber mein Gehalt aufgrund meines geringen Verdienstes pauschal versteuert hat ? Kann es sein, dass ich trotzdem Aufwendungen des Jahres 2002 erstattet bekomme,obwohl ich keine Lohnsteuer bezahlt habe ? Meine Einkommensgrenze für 2002 lag bei ca 13000 in der Lohnsteuerkarte bescheinigtes Einkommen. Wann ist für mich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung sinnvoll und vorteilhaft.Ich bin
alleinerziehend und habe ein halbes Kind auf meiner Steuerkarte. Für eine Antwort bin ich dankbar. Viele Grüsse Angela

Hallo!

Eine pauschale Lohnsteuer ist nicht auf die Einkommensteuer anrechenbar, die pauschal besteuerten Einkünfte in einer ESt-Erklärung nicht zu berücksichtigen.

Wenn Freibeträge (Kind!) auf der Lohnsteuerkarte stehen, ist Abgabe einer ESt-Erklärung Pflicht. Dann wird die zuviel bezahlte Lohnsteuer erstattet. Wie gesagt, spielen dabei die pauschal besteuerten Einkünfte und die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer keine Rolle.

Ciao!
Nemo

obwohl ich keine Lohnsteuer bezahlt habe ?

hi angie,

keine lohnsteuer gezahlt —> keine erstattung vom finanzamt! ob dennoch steuererklärungsabgabepflicht besteht: schau mal nach § 46 EStG (www.steuergesetze.de).

mfg vom

showbee