Hallo!
Ich hätte kurz eine Frage und vielleicht wäre jemand so nett und würde mir helfen.Ich habe zum 15.12.2003 ein Haus gekauft.Ich werde am 15.12.2003 Eigenheimzulage beantragen.Das Haus muß stark renoviert werden und ich habe jetzt schon Laminat,Fliesen,Tapeten usw.gekauft.Kann ich trotz Eigenheimzulage diese Kosten nächstes Jahr steuerlich geltend mach?
Hallo Sabine,
selbstgenutztes Wohneigentum spielt steuerlich außerhalb der Eigenheimzulage keine Rolle, von ganz paar Ausnahmefällen abgesehen:
Denkmalschutz?
Umstellung von Ofenheizung auf Zentralheizung?
Umstellung von Einzelboilern auf zentrale Warmwasserversorgung?
Anschluss Fernheizung?
Nicht zu Wohnzwecken genutzter Teil („häusliches Arbeitszimmer“)?
Vermieteter Teil („Einliegerwohnung“)?
Wenn eines der genannten Stichworte für Dich eine Rolle spielt, beschreibe Näheres. Wenn nein, vergiss den Fall.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Wenn es sich lediglich um eine normale Renovierung handelt, liegen keine Herstellungskosten vor. Nur die Anschaffung oder Herstellung ist durch Eigenheimzulage begünstigt.
Da das Gebäude nicht zur Einkunftserzielung genutzt wird, können keine Werbungskosten abgezogen werden. Das schließt auch Renovierungskosten ein.
=> Kein Abzug möglich!
Ciao!
Nemo
…für eigengenutzte Wohngebäude für Sanierung/Modernisierung. Gibts für zu vermietende Immo’s glaube ich noch.
ciao KK