Veräußerung PKW-umsatzsteuerpflichtig ?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

In 2000 gründete ich ein Einzelunternehmen, kaufte einen Transporter aus Eigenmitteln, dieser wurde vom Steuerberater als Privateinlage als gebucht gestempelt, allerdings ist er in der Bilanz nicht erkennbar. Es wurde keine Afa gezogen Vorsteuer geltend gemacht. Einzig und allein wurden die laufenden PkW-kosten als Ausgaben angesetzt.
2002 habe ich das Unternehmen geschlossen und den PKW ein Monat später veräußert. Ist dieser Erlös nun umsatzsteuerpflichtig oder nicht? Ich bin der Meinung „nein“.Stimmt dies?
Kann sonst ggf. noch die Vorsteueer aus der Anschaffung geltend machen?

Danke in voraus
Jochen

Hallo!

Entscheidend ist, ob das Fahrzeug im Zeitpunkt der Anschaffung sofort Unternehmensvermögen war und dafür eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener USt vorliegt. Woher die Finanzierungsmittel stammen, ist irrelevant. Eine Veräußerung ist immer umsatzsteuerpflichtig, die endgültige Entnahme nur, wenn ursprünglich eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bestand. Allerdings dürfte eine Veräußerung in zeitlicher Nähe zur Betriebsaufgabe wohl noch als unternehmerische Handlung gelten. Wenn die Anschaffung ursprünglich ein Vorsteuerabzug berechtigte, gilt beispielhaft folgendes:

01.01.2000: Einkauf - Kleintransporter für 100.000 + 16.000 EUR USt
31.12.2002: Entnahme - Wiederbeschaffungspreis (netto) 40.000 EUR
Kfz 2000-2002 überwiegend unternehmerisch, aber auch teilweise privat genutzt

Vorsteuerabzug 2000: 50% von 16.000 EUR = 8.000 EUR, keine Besteuerung des Privatanteils

Entnahme 2002: fiktive Lieferung 40.000 x 16% = 6.400 USt

Vorsteuerberichtigung 2002:
Berichtigungszeitraum BZR Jahre: 5
restliche Jahre des BZR: 2
ursprünglich abziehbare Vorsteuer: 16.000
ursprünglich abzugsfähige Vorsteuer: 8.000 = 50 %
abzugsfähige Vorsteuer 31.12.2002 (fiktiv für 2003/2004): 100%
Vorsteuererstattung 2002: 16.000 x 2/5 x (100%-50%) = 3.200 EUR

Ciao!
Nemo

Hallo Jochen,

hab ich das jetzt richtig verstanden? Es wurde keine Abschreibung und kein Vorsteuerabzug geltend gemacht (Nemo hat es wohl anders verstanden)? Wenn ja, dann bin ich Deiner Meinung, dass der Verkauf nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Der PKW wurde nicht Deinem Unternehmen zugeordnet, deshlab führst Du den Verkauf nicht als Unternehmer im Rahmen Deines Unternehmens aus.
Somit nicht steuerbar. Es wäre aber sciher günstig Dich bei dem Stb. zu erkundigen, der damals die Bilanz … erstellt hat.

Grüße
Chris

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Hallo!

Wenn der Transporter/PKW? zu wenig unternehmerisch genutzt wurde, ist er nicht Unternehmensvermögen geworden. Die Veräußerung spielt sich dann ausschließlich auf der privaten Ebene ab und hat damit nichts mit Umsatzsteuer zu tun.
Fragt sich nur, ob die damalige Behandlung richtig (also vomm Unternehmer so gewollt) war. Denn eine vollständige Zuordnung zum Privatvermögen lohnt sich in aller Regel nicht.

Ciao!
Nemo

Deiner Beschreibung nach, ist die Bilanz für das Jahr 2000 ja falsch, da der PKW privat gebucht wurde (weil er nicht in der Bilanz steht) und die sonstigen PKW-Kosten aber betrieblich gebucht wurden. Eins von beidem kann nur richtig sein. Es ist nun erforderlich, die Bilanz zu berichtigen und dem Finanzamt eine geänderte Umsatzsteuererklärung einzureichen. Voraussetzung ist dafür, dass die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind.
Ob nun der PKW besser im Betriebsvermögen oder Privatvermögen aufgehoben ist, muss vorher natürlich geprüft werden.

Gruß, Ingo

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Beachte…
Hallo!

Es muss eine klare Unterscheidung der Begriffe zwischen Gewinnermittlung (Betriebs-/ Privatvermögen) und Umsatzsteuer (Unternehmens-/ Privatvermögen) erfolgen.

Es ist durchaus möglich, dass sich ein Wirtschaftsgut für Zwecke der Gewinnermittlung im notwendigen Betriebsvermögen befindet, aber kraft ausdrücklicher Entscheidung des Unternehmers im vollen Umfang nicht dem Unternehmens-, sondern Privatvermögen zugeordnet wird.

Ciao!
Nemo

Da hast du völlig recht. Man muss alles genau durchrechnen. Besonders relevat ist dabei, ob der PKW vor dem 1.4.2000 angeschafft wurde oder danach. Da es sich um einen Freiberufler handelt, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass es sich um notwendiges Betriebsvermögen handelt. Das sind aber nur Vermutungen. Ganz wird sich das hier nicht klären lassen, dafür sind zu viele Daten erforderlich.

Gruß, Ingo

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