Seit 1.11 bin ich freiberuflich tätig. Vorher war ich Angestellter.
Meine Frage ist wie in diesem Jahr die Einkommenssteuer berechnet wird.
Als Angestellter habe ich 1044 Euro Werbungskostenpauschale. Wie wirkt sich das in meinem Fall aus?
Wenn ich jetzt im November z.B. einen Kopierer kaufe für unter 410 netto, kann ich diesen voll Absetzten oder wird das FA die Werbungskostenpauschale auf das gesammte Jahr ansetzten und sagen, dass der Kopierer von der Pauschale angedeckt wird?
Fragen über Fragen. Danke für Antworten im Voraus!
Das Gesetz sieht keine Zwölftelung des Werbungskostenpauschbetrags für Arbeitnehmer vor.
Im Bereich der Gewinneinkunftsarten (insbesondere Gewerbe und selbstständige Arbeit) sind tatsächliche Aufwendungen abziehbar, auch wenn im gleichen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entstanden sind, bei denen der Pauschbetrag inanspruchgenommen wurde. (Bei Anschaffungskosten über 410 EUR ist Abschreibung zu beachten!)