Hallo,
kann ich die Raten, mit welchen ich einen Kredit zur Finanzierung meines Studiums (nicht Bafög, ähnlich, aber Einkommensunabhängig, siehe bildungskredit.de) zurückzahle, steuerlich geltend machen, absetzen o.ä.?
Danke,
Grüße Kobe
Hallo,
kann ich die Raten, mit welchen ich einen Kredit zur Finanzierung meines Studiums (nicht Bafög, ähnlich, aber Einkommensunabhängig, siehe bildungskredit.de) zurückzahle, steuerlich geltend machen, absetzen o.ä.?
Danke,
Grüße Kobe
hi kobe,
nein kannst du nicht steuerlich absetzen, da es hier wie beim bafög um ein darlehen geht. der zufluss des darlehens war bei dir auch nicht steuerpflichtig oder auf das kindergeld anrechenbar…
stichwort: verschiebung in der privaten vermögenssphäre!
mfg vom
showbee
Und wie sieht es mit den Zinsen aus? Ich würde mal spontan sagen, warum nicht?
Grüße
Chris
Hallo Chris,
auch die Zinsen stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften.
Private Schuldzinsen sind keine Sonderausgaben.
Selbst wenn ein Student nachweisen könnte, dass er mit den Mitteln aus dem Darlehen nicht wohnt, isst, ins Kino geht etc., könnte er den Zusammenhang seiner Fachliteratur aus dem vierten Semester mit seiner erträumten gutgehenden Kanzlei später nicht zeigen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
bis zu diesem Urteil BFH v. 22.07.2003 Az. VI R 50/02(http://www.bfhurteile.de/VIR5002.htm ) und den darin genannten Urteilen habe ich das auch noch so gesehen.
Grüße
Chris
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Hallo Chris,
bis zu diesem Urteil BFH v. 22.07.2003 Az. VI R
50/02(http://www.bfhurteile.de/VIR5002.htm ) und den darin
genannten Urteilen habe ich das auch noch so gesehen.
schönen Dank für diese exquisite Fundstelle. Ich habe eine ganze Weile nach dem zugehörigen Nichtanwendungserlass gesucht: Ich glaube, es gibt ihn noch nicht.
Damit hast Du den einen Teil meiner Argumentation mit elegantem Florett zerlegt. Als Fall Back Ebene bleibt mir bloß der relativ grobschlächtige andere Teil: § 12 Nr. 1 EStG, konkretisiert durch EStR 117 Satz 3. Diese beiden Dinge führen dazu, dass der Darlehensempfänger jeden einzelnen Kontoauszug und die Bewegungen in seinem Geldbeutel verexeln muss, um den Mittelabfluss nachvollziehbar in „studienbedingt“ und „privat“ auseinanderzufieseln und daraus eine Zinsstaffel zu rechnen. Nur dann kann er die Darlehenszinsen so zuordnen, dass sie kein Mischaufwand iSd EStR 117 sind.
Schöne Grüße
MM