Kirchensteuer trotz Austritt?

Ein Ehepaar ist im Mai 2001 aus der Kirche ausgetreten. Dieses wurde bescheinigt und auch auf den Lohnsteuerkarten vermerkt. Die Steuererklärung 2001 wurde von einem Steuerberater erledigt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist fiel dem Ehepaar auf, dass für das ganze Jahr Kirchensteuer berechnet und auch nachgefordert wurde. Die Nachfrage beim Steuerberater ergab, dass das Ehepaar ja die Bescheinigung des Amtsgerichts nicht zu den Steuerunterlagen gelegt hatte. Das Ehepaar ist einfach davon ausgegangen, dass der Eintrag auf der Lohnsteuerkarten reicht. Der Steuerberater sieht bei sich kein Verschulden. Und die Steuer ist und bleibt gezahlt.

Kann das denn richtig sein??? Denn ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist doch ohne Bescheinigung des Amtsgerichts gar nicht möglich!

Hallo!

Die Kirchensteuerfestsetzung ist mit Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr anfechtbar.

Da ist wohl nichts mehr zu machen, denn wenn es an der Nichtvorlage der Kirchenaustrittsbescheinigung lag, wäre eine Änderung des Bescheids aufgrund „neuer Tatsachen“ nur möglich, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden an dem späteren Bekanntwerden der steuermindernden Tatsache trifft. Von der Austrittsbescheinigung konnte kein Dritter Kenntnis haben, deshalb liegt m. E. ein grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtvorlage der Bescheinigung beim Steuerpflichtigen vor. Eine Berichtigung der Steuerfestssetzung ist damit nicht möglich.

Ciao!
Nemo

Moin,

hab dieselbe Sch… gestern selbst auf dem Tisch gehabt. Eintrag auf der Lohnsteuerkarte übersehen und Mdt. hat die Austrittsbescheinigung nicht eingereicht.

M.E. hat hier selbstverständlich der Steuerberater die Schuld und ist in die Haftung zu nehmen. Er hätte die Eintragung auf der Steuerkarte bemerken müssen und auch den Steuerabzug vom Lohn, der dann wohl nicht voll, für das ganze Jahr abgerechnet wurde. Ferner hätte er sich doch über die KiSt-Nachzahlung wundern müssen…???

Ich habe einen Antrag auf Änderung wg. offenbarer Unrichtigkeit gestellt, da die Einspruchsfrist schon abgelaufen war…Falls das nicht funzt werd ich es über „Neue Tatsachen“ probieren - sehe insgesamt aber auch keine großen Chancen - Haftpflichtfall…

Gruß Inder

hallo guten morgen

hier ist chatboy und ich möchte auch aus der Kirche austreten um die Kirchensteuer zu sparen.

Wie mache ich das ? Wo muss ich da hinschreiben ? Wann muss ich das machen ? Gibt es da Fristen, die ich einhalten muss ?

bitte um Antworten

danke

gruss

chatboy

Hallo!

Ich meine, dass das die Kirchen selbst verwalten. Wende Dich doch mal an die „Kirche deines Vertrauens“.

Ciao!
Nemo