Steuerklasse Verheirateter

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Meine Frau war von Dezember letzten Jahres bis Ende Oktober dieses Jahres in Frankreich berufstätig, wohnhaft in Frankreich, mit französischem Arbeitsvertrag angestellt bei der fränzösischen Tochter eines dt. Mutterunternehmens. Steuern gezahlt hat sie also in Frankreich.

Sie war damals noch meine Freundin. Am 18.10. haben wir geheiratet und Anfang November hat sie in Deutschland bei der dt. Mutterfirma mit einem neuen dt. Vertrag angefangen, wohnhaft jetzt wieder mit mir gemeinsam in Deutschland, mit einem geringeren Bruttogehalt als in Frankreich. Sie verdient jetzt in etwa gleich viel wie ich, aber in diesem Jahr werden natürlich nur zwei Monate (November/Dezember) versteuert

Derzeit sind wir beide Steuerklasse 1.
Macht es Sinn, unsere Steuerklassen zu ändern auf 3+5, weil ich mein Gehalt natürlich 12 Monate versteuere und sie ihres nur 2? Hat man dann netto mehr raus?

Ratlos. Holger.

Hi Holger,

Die Einkommensteuer, die ihr bei gemeinsamer Veranlagung bezahlt, hängt nicht von der Steuerklasse ab. Insofern ist die Wahl der Steuerklasse belanglos.

Die Steuerklasse legt nur fest, aus welcher Tabellenspalte der Arbeitgeber die Lohnsteuer abliest, die er im Voraus an das Finanzamt abführt. Wenn ihr beide etwa gleichviel verdient, ist die Steuerklasse wiederum egal. Verdienst du viel, deine Frau wenig, dann solltet ihr III ind V wählen. Im Endergebnis bedeutet das, dass ihr zusammen vielleicht zu wenig Lohnsteuer im Voraus bezahlt, ihr müsst also mit einer Nachzahlung bei der Einkommensteuer rechnen. Bei der Wahl andersrum spart das Finanzamt für euch und ihr bekommt am Jahresende Geld zurück.

Tabellen für die Steuerklassen findest du im www, Einkommensteuerabellen ebenso.

Gruß Ralf

hi,

wie bereits gesagt wurde, steuerklassenänderung bringt nix. sollte ggf. für 2004 geprüft werden. macht dann nur sinn, wenn die gehälter stark voneinander abweichen. poste doch mal die beiden bruttos.

zu 2003: hier solltet ihr mal eine einkommensteuerveranlagung in betracht ziehen. auf jeden fall sollte es ein steuerberater machen, der von sich aus sagt er kennt sich im DBA D/FR aus, also keinen „der mal nachlesen will“ … am besten also ein StB in der nähe der grenze, das ist die chance am höchsten. ggf. auch mal bei der steuerberaterkammer / steuerberaterverband mal nachfragen.

ob was rauskommt? das kann man nur anhand der kompletten zahlen sagen, probieren kann man es.

mfg vom

showbee