Umsatzsteruernummer auf Rechnung

Guten Tag,

ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und möchte eine Rechnung schreiben. Muß jetzt die Umsatzsteuernummer und die „normale“ Steuernummer oder nur eines davon auf die Rechung? Das Problem ist, daß mir das Finanzamt mitteilte, daß von Beantragen bis Austellung einer USt ID mehrere Wochen vergehen. Kann ich jetzt keine Rechungen schreiben ???

Gruß

Josef Stohwasser

Hallo,

es steht zwar im Gesetz, dass die Steuernummer auf die Rechnung soll,
aber Konsequenzen, wenn diese nicht aufgeführt ist gibt es z.Zt. keine.

Ab 01.01.2004 muß die Steuernummer auf der Rechnung sein (geänderte Anforderungen im Hinblick auf Aufbau/ Inhalt der Rechnung, vor allem bez. Vorsteuerabzug relevant).

Ich rate dir zu warten bis du deine USt-ID hast. Schreibe diese dann auf deinen Briefkopf (ist sicherer als die „normale Steuernummer“) und reicht völlig aus.

Gruß Inder

Hallo,

es steht zwar im Gesetz, dass die Steuernummer auf die
Rechnung soll,
aber Konsequenzen, wenn diese nicht aufgeführt ist gibt es
z.Zt. keine.

Ab 01.01.2004 muß die Steuernummer auf der Rechnung sein
(geänderte Anforderungen im Hinblick auf Aufbau/ Inhalt der
Rechnung, vor allem bez. Vorsteuerabzug relevant).

Ich rate dir zu warten bis du deine USt-ID hast. Schreibe
diese dann auf deinen Briefkopf (ist sicherer als die „normale
Steuernummer“) und reicht völlig aus.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. „Sicherer“ heißt, daß mit der Steuernummer jeder x-beliebige biem Finanzamt anrufen und sich meine finanzielle Situation erzählen lassen kann, oder? Was ich aber noch wissen möchte: Brauche ich überhaupt eine USt ID oder kann ich jetzt Rechungen mit der normalen Steuernummer schreiben und diese dann durch die USt ID ersetzen, wenn ich sie bekomme? Denn ich hab Aufträge und es wäre mehr als unwirtschaftlich, einige Wochen zu warten.

Gruß

Josef

Gruß Inder

Hallo,

es steht zwar im Gesetz, dass die Steuernummer auf die
Rechnung soll,
aber Konsequenzen, wenn diese nicht aufgeführt ist gibt es
z.Zt. keine.

Ab 01.01.2004 muß die Steuernummer auf der Rechnung sein
(geänderte Anforderungen im Hinblick auf Aufbau/ Inhalt der
Rechnung, vor allem bez. Vorsteuerabzug relevant).

Ich rate dir zu warten bis du deine USt-ID hast. Schreibe
diese dann auf deinen Briefkopf (ist sicherer als die „normale
Steuernummer“) und reicht völlig aus.

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. „Sicherer“ heißt, daß mit der
Steuernummer jeder x-beliebige biem Finanzamt anrufen und sich
meine finanzielle Situation erzählen lassen kann, oder?

right !

ich aber noch wissen möchte: Brauche ich überhaupt eine USt ID

nur im EU - Binnenmarkt…

oder kann ich jetzt Rechungen mit der normalen Steuernummer
schreiben und diese dann durch die USt ID ersetzen, wenn ich
sie bekomme?

du brauchst erst ab 2004 die Steuernummer auf der Rg. - falls dann vorhanden würde ich die USt-ID nehmen…

Denn ich hab Aufträge und es wäre mehr als

unwirtschaftlich, einige Wochen zu warten.

  • Rg. ohne Steuernummer schreiben oder vorl mit der „normalen“ steuernummer - Nummern für ESt und USt müßten eigentlich gleich sein

Gruß

Josef

Gruß Inder