Hallo,
es steht zwar im Gesetz, dass die Steuernummer auf die
Rechnung soll,
aber Konsequenzen, wenn diese nicht aufgeführt ist gibt es
z.Zt. keine.
Ab 01.01.2004 muß die Steuernummer auf der Rechnung sein
(geänderte Anforderungen im Hinblick auf Aufbau/ Inhalt der
Rechnung, vor allem bez. Vorsteuerabzug relevant).
Ich rate dir zu warten bis du deine USt-ID hast. Schreibe
diese dann auf deinen Briefkopf (ist sicherer als die „normale
Steuernummer“) und reicht völlig aus.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. „Sicherer“ heißt, daß mit der Steuernummer jeder x-beliebige biem Finanzamt anrufen und sich meine finanzielle Situation erzählen lassen kann, oder? Was ich aber noch wissen möchte: Brauche ich überhaupt eine USt ID oder kann ich jetzt Rechungen mit der normalen Steuernummer schreiben und diese dann durch die USt ID ersetzen, wenn ich sie bekomme? Denn ich hab Aufträge und es wäre mehr als unwirtschaftlich, einige Wochen zu warten.
Gruß
Josef
Gruß Inder