Hallo,
habe vom Finanzamt Bescheid bekommen, daß ich für 2001 noch eine Einkommenssteuererklärung bis Jahresende abgeben soll. Hatte damals Einkünfte aus Kapialeinkünften - knapp überhalb der Spekulationsfreigrenze, deshalb der Bescheid - und aus nichtselbstständiger Arbeit. Meine Frage : Wieviel konnte man damals insgesamt als Student (Sonderregelung?) verdienen ohne Steuer zu bezahlen? Und Welche Ausgaben lassen sich absetzen (mögl. pauschal da leider keine Belege mehr vorhanden)?
annahme: du student, vom bruttolohn wird nur rentenkasse abgezogen (also ca. 9,55% in 2001), krankenkasse zahlst du pauschale für studenten (106 DM oder so…).
dazu folgende berechnung:
1600,- DM brutto mtl.
19200 DM p.a.
2000 DM werbungskosten (gibt es pauschal ohne beleg!)
17200 DM einkünfte (wahlweise natürlich auch aus anderen einkunftsarten)
1200 DM (krankenversicherung) - dazu beleg von KV anfordern!
1833 DM (rentenkassenabzug vom lohn) - sollte auf der LStKarte stehen
72 DM sonderausgabenpauschbetrag, gibts auch ohne belege)
=14094 DM einkommen —> ist der grundfreibetrag —> steuer = NULL,-DM!!!
also, wenn du nun aber 1000,- zinseinkünfte über sparerfreibetrag hast, kannst du natuerlich nur 18200,- DM brutto haben, um steuerfrei „auszugehen“.
effektiv kannst du im nachhin eh nix machen, die zahlen stehen auf der lohnsteuerkarte!