da du hier für ausländische Unternehmer mit Sitz im Ausland tätig wirst ist der Ort deiner sonstigen Leistung nicht im Inland und somit auch nicht umsatzsteuerpflichtig…
Umsatzsteuerpflichtig ist die Leistung schon, aber nicht umsatzsteuerbar im Erhebungsgebiet der dt. Umsatzsteuer. Dieses ist formal wichtig im Zusammenhang mit USt-Voranmeldung und Steuererklärung. Ausserdem empfiehlt es sich, auf die Rechnungen diesen Sachverhalt mit einer entsprechenden Bemerkung draufzuschreiben:
Diese Leistungen sind Gegenstand der eidgenössischen Umsatzsteuer
bzw.
The billed services are subject to VA taxation in the U.S.A.
Damit sind die Kunden nämlich drauf aufmerksam gemacht, dass sie sich als Leistungsempfänger darum kümmern müssen, ob es sowas wie den deutschen 13b UStG in ihrem Land gibt.