Frage zur Rente

Hallo zusammen,

weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuch´s mal. Hoffe ihr könnt mit weiterhelfen.

Folgenddes:
Ein Mann 58 Jahre alt, würde von seiner Fa. wenn er jetzt d.h. Frühjahr nächsten Jahres in Rente geht 10.500 EUR „Abfindung“ bekommen. Er müßte die nächsten zweieinhalb Jahre „stempeln“ und würde 768,- EUR bekommen bevor er dann mit 60 in Rente gehen kann, dann aber für den Rest seines Lebens 18% weniger Rente kassieren würde.
Wenn er mit 60 in Rente gehen würde wären das ca. knapp 1000,- EUR.

Meine Frage ist nun sollte er dieses „Angebot“ annehmen? Und muss er dann die 10.500,- EUR dem Arbeitsamt oder Finanzamt melden?

Danke im voraus

Hallo!

Es ist Sache des Arbeitgebers, den gezahlten Arbeitslohn in der Lohnbuchhaltung und auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken. Auch ggf. steuerfreier Arbeitslohn wird bescheinigt. Die gesetzlich anfallende Lohnsteuer muss der Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abführen. Eine gesonderte Mitteilung durch den Arbeitnehmer ist m. E. nicht notwendig.

Die Informationen lassen keine Aussage zur steuerlichen Belastung zu, scheint aber eher ein steuerpflichtiger sonstiger Bezug zu sein.

Ciao!
Nemo

Hi,

Ein Mann 58 Jahre alt, würde von seiner Fa. wenn er jetzt d.h.
Frühjahr nächsten Jahres in Rente geht 10.500 EUR „Abfindung“
bekommen.

Wenn er „in Rente geht“ oder einen Auflösungsvertrag mit Abfindung unterschreibt?

Er müßte die nächsten zweieinhalb Jahre „stempeln“

und würde 768,- EUR bekommen bevor er dann mit 60 in Rente
gehen kann, dann aber für den Rest seines Lebens 18% weniger
Rente kassieren würde.

Hier währe zu überlegen, ob sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden sinvoll ist -> Das Renteneintrittsalter ist später, somit weniger Abzüge und bis zum Renteneintrittsalter erhält er Leistungen vom ArbA.

muss er dann die 10.500,- EUR dem Arbeitsamt oder Finanzamt
melden?

Ja, es sind grundsätzlich alle Einnahmen beim FA anzugeben. Wie die Einnahme deklariert ist und unter welche Steuer sie damit fällt solltest Du mit einem STB ausrechnen. ArbA weiss ich nicht, vielleicht ist es sinnvoll sich erst einen Monat später arbeitssuchend zu melden und die 10.500 Euro zwischenzeitlich zu „verfressen“ :wink: (auf dem Papier…) Ist natürlich nur sinnvoll, wenn der Betrag beim ArbA mit angerechnet wird - und davon hab ich keine Ahnung…

Gruß Doxor