Hallo, ich mache eine Weiterbildung (3x wöchentlich abends) zum staatlich geprüften Betriebswirt. Im nächsten Semester wird meine Klasse eine Praktische Arbeit abliefern, die sich auf eine Marketingmaßnahme eines örtlichen Unternehmens bezieht. Nun benötigen wir dafür aus praktischen Erwägungen ein Laptop. Muss ein solches Gerät bestimmte Ausstattungsmerkmale haben? Wie kann ich die Kosten als Werbungskosten absetzen, und über welche Laufzeit?
Hallo Lollo,
auf der Ebene Werbungskosten wird ohne besonderen Nachweis eine Verteilung private/berufliche Verursachung der Kosten 50:50 akzeptiert. Wenn Du mehr haben willst, ist die Beweislast bei Dir - da braucht es dann detaillierte Aufzeichnungen und Nachweise über die Konfiguration des Teils, vorhandene Software, Zeiten der Nutzung etc. - ziemlich aussichtslos.
Anschaffungskosten verteilt auf 36 Monate; im ersten Jahr wie bei Abschreibung vereinfachend zulässig entweder 12/36, wenn die Anschaffung im ersten Halbjahr, oder 6/36, wenn sie im zweiten Halbjahr war.
Schöne Grüße
MM
im ersten Jahr wie
bei Abschreibung vereinfachend zulässig entweder 12/36, wenn
die Anschaffung im ersten Halbjahr, oder 6/36, wenn sie im
zweiten Halbjahr war.
hi,
wobei diese vereinfachung ab 2004 entfallen soll… schaun mer mal!
mfg vom
showbee
Hallo,
das heißt zwischen Weihnachten und Neujahr zu Geizistgeil stürzen und nochmal volle sechs Monate AfA abgreifen! So viel AfA fürs Geld gibts nie wieder!
Ich bin ja gespannt, wann in 2004 wir erfahren werden, wie wir in 2004 besteuert werden… Vor Ostern wohl schon.
Schöne Grüße
MM
Aber bitte beachten. Was es im ersten Jahr der Abschreibung mehr an AfA gibt, gibt es im letzten Jahr der Abschreibung weniger. Denn mehr als die Anschaffungskosten kann man nicht abschreiben.
Wieso eigentlich Vereinfachungsregelung? Ist es denn schwieriger auszurechnen, was z.B. 4 / 12 als 1 / 2 der Abschreibung ergibt?