UMTS Millionen und nun USt ausweisen?

hi,

habe heute gelesen, dass telekommunikationsunternehmen prüfen lassen, ob in der rechnung der versteigerung nicht USt hätte ausgewiesen werden müssen.

ich erinnere mich dunkel: im anflug von wahnsinn wurden milliarden in die kassen des fiskus gespühlt.

um es zu verdeutlichen:

unternehmen T ersteigert lizenz für 1000 (millionen DM), es bucht diese als erworbenes nutzungsrecht.

nun verlang T, der geldempfänger B(und) möge doch 862,07 +137,93 = 1000 rechnung schreiben und bittet gleichzeitig FA die 137,93 + zinsen zu erstatten.

müsste nicht vielmehr die rechnung auf 1000 + 160 = 1160 geändert werden, T zahlt 160 in kasse B1 und FA (als kasse B2) zahlt 160 zurück…

es wurde doch ein entgelt in der versteigerung ermittelt und nicht ein „vorläufiger“ zahlungsbetrag, oder irre ich da?

wer hat das mitverfolgt (presse)?

mfg vom

showbee

Hallo!

Für problematisch halte ich folgende Fragen:

  1. Wer ist unmittelbar Leistender?

  2. Wenn der unmittelbar Leistende der „Bund“ ist: Liegt eine unternehmerische Betätigung, mithin ein Betrieb gewerblicher Art iSd. § 1 Abs.1 Nr.6 KStG, vor?

  3. Welche Vertragsklauseln sind enthalten, z. B. „Für den Fall der Umsatzsteuerpflicht erhöht sich der Kaufpreis …“ (?)

Zu 1+3) Weitestgehend unklar

Zu 2) Ist eine einmalige Versteigerung eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit im kstlichen Sinne? Liegt hinsichtlich der Frequenzverteilung evtl. sogar eine hoheitliche Aufgabe vor?

Also ich räume den um Schadensminderung bemühten Überlegungen der Erwerber keine großen Chancen ein. - Abgesehen von der hohen Theorie: Für die Festsetzung einer Steuer ist immer noch die Exekutive, also hier die Unterbehörde Finanzamt zuständig. Und das Finanzamt müsste schon angewiesen, also verpflichtet werden, diese Steuer festzusetzen. Nur wer sollte das Finanzamt dazu anweisen? Es gibt keinen Kläger seitens des mutmaßlich leistenden Unternehmers „Bund“. Also wird kein Gericht ein verbindliches Urteil in Finanzrechtsangelegenheiten fällen. Andererseits wird das Finanzamt wohl kaum gegen das Bundesministerium der Finanzen, also die mittelbare vorgesetzte oberste Finanzbehörde des Bundes opponieren und gegen diese eine Steuer festsetzen. :smile:

Ciao!
Nemo

hallo showbee,

müsste nicht vielmehr die rechnung auf 1000 + 160 = 1160
geändert werden, T zahlt 160 in kasse B1 und FA (als kasse B2)
zahlt 160 zurück…

Ja,

nach meinen Erfahrungen lauten Gebote öffentlicher Versteigerungen immer auf den Nettopreis. Deshalb ist es ja auch für Laien so schwer bei Versteigerungen den Überblick zu behalten.
Zunächst wird das Gebot abgegeben, dann kommt die Auktionsgebühr drauf (in diesem Fall wahrscheinlich nicht), auf die Auktionsgebühr fallen dann 16% Umsatzsteuer an, und auch die versteigerte Ware (also auf das Nettogebot) fällt nur dann noch extra Umsatzsteuer an, wenn die Ware im normalen Verkauf umsatzsteuerpflchtig verkauf werden müsste.

Hallo!

Umsatzsteuer kann aber dem Grunde nach trotzdem nur anfallen, wenn der Veräußerer im Rahmen seines Unternehmens etwas veräußert.

Ciao!
Nemo