Hallo Forum,
ich habe nach dem Einreichen meiner Einkommsenssteuererklärung 2002 eine Antwort des Finanzamtes erhalten mit der Bitte um Erläuterung, weshalb ich eine erhöhte Paschvergütung für Umzugskosten angegeben habe.
Wann kann ich denn eigentlich eine erhöhte Pauschalte geltend machen ? Ich bin damals mit meiner Freundin (jetzt Ehefrau) von Freiburg nach Kassel gezogen. Sie war damals Studentin und ich habe sie in dem Steuerprogramm mit erfasst. Habe ich da etwas falsch gemacht ?
hi,
schreib dem FA genau was du gemacht hast, dass du dich auf dein programm verlassen hast etc. dann schilderst du nochmal den fall:
- wer ist umgezogen
- welcher aufwand ist angefallen (umzugsfahrten, packerkollone etc.)
- wieviel km wurde umgezogen
- welche familienmitglieder / mitbewohner sind mit umgezogen
dann wird das FA schon reagieren.
mfg vom
showbee
Danke Showbee ich werde deine Argumente mit in meinen Bericht aufnehmen. Zum generellen Verständnis: ist es denn richtig, dass ich einen höheren Pauschbetrag geltend machen kann, wenn meine Freundin bzw. Mitbewohnerin mit umgezogen ist ?
Danke
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Nein, nur Verheiratete bekommen den doppelten Umzugskostenpauschbetrag. Für Lebensgemeinschaften gilt die Regelung (noch) nicht.