Sonderausgaben Einkommensteuer

Ich bin chronisch krank mit GdB 50. Kann ich Krankenhausaufenthalte als Sonderausgaben angeben? Wenn ich ein Einzelzimmer nehme (44 Euro pro Tag selber löhnen)kann ich das auch angeben?
Bis zu welcher Höhe geht das? Wie sieht es mit Krankengymnastik, Medikamente, Hilfsmittel… aus?

Chronisch Kranke sind von den Zuzahlungen oftmals besonders betroffen. Bezogen auf diese Krankheit gilt für sie daher einmalig eine Zuzahlungsgrenze von 1% des jählichen Einkommens. Wurde diese Grenze in einem Jahr überschritten, muß die Krankenkasse für die weitere Dauer der Behandlung sämtliche Kosten übernehmen. Diese Befreiung gilt für Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie für Fahrkosten. Unterschreitest du bestimmte Einkommensgrenzen, giltst du für die Krankenkasse als „Härtefall“. Als solcher bitst du von der Zuzahlung von Arznei-, Verband-, Heil-und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Zahnersatz sowie zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationskuren vollständig befreit. (sog. Sozialklausel).
Das sind „außergewöhnliche Belastungen“ , hauptsächlich kommen in Betracht: nicht erstattete Krankheitskosten und Kosten für eine Kur, Kosten für das Begräbnis eines nahen Angehörigen, Kosten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung und für Wiederbeschaffung von Hausrat, Umzugskosten, Fahrtkosten (falls du behindert bist), Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim und für Schadensersatz.

Zusätzlich kannst du einen Pauschalbetrag für Behinderte ohne jeden Abzug auf der Lohnsteuerkarte eintragen oder bei der Ermittlung des Einkommens werden diese berücksichtigt. Bei dir liegst du Grad der Behinderung 45-50% , so wäre das ein Freibetrag von 720€.

Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor , soweit einem Steuerzahler zwangsläufig größere Aufwendungen als der üerwiegenden Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnise, gleicher Vermögensverhältnise und gleichen Familienstandes entstehen und diese Aufwendungen die steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.

Besorge dir eine Tabelle an der du deine Zumutbare Belastung ausrechnen kannst und dann sieh zu das du darüber kommst. Auch ist es zu empfehlen das du dir ein Heftchen für die Selbstbeteiligung in der Apotheke zulegst. Darin wird dann bei jedem Kauf der zugezahlten Betrag eingetragen und von der Apotheke abgestempelt.

Und um dich noch wesentlich genauer darüber zu informieren empfehle ich dir das Buch" 1000 ganz legale Steuertricks " von Franz Konz. Dieses kostet ein paar Euro und etwas Zeit , aber danach wird sich dieser Geld - und Zeitaufwand lohnen.
Es gäbe noch eine Menge dazu zu schreiben, aber das würde den Rahmen sprengen und zu unübersichtlich werden, da die Krankheiten auch von Berufswegen kommen können und dann hättest du noch mehr vorteile als ich sie hier aufzählen könnte.