Erbschaftssteuer im Ausland?

Hi Wissende :smile:,

folgendes Problem: In der Türkei macht jemand ne größere Erbschaft, kommt DANACH nach Deutschland und lebt nun von regelmäßigen Auszahlungen aus dem Guthaben. Da es eine größere Summe ist mag ich lieber nachhaken: 1, Er muß doch nur auf die erwirtschafteten Zinsen Etuern bezahlen, das Kapital an sich bleibt unbesteuert 2. Daran ändert sich nichts auch wenn das Kapital nach Deutschland transferiert wird 3. Gibt es keine „rückwirkende“ Erbschaftssteuer da der Nachlass noch in der Türkei geregelt wurde, Zuzug nach Deutschland erst hernach.
Außerdem noch eine Bitte: Wie hätte es ausgesehen wenn der Erblasser wiederum in der Türkei verstorben aber sein Kapital auf Einkünften in Deutschland basiert hätte? (Also der Verstorbene vererbt in der Türkei an jmd. in der Türkei, dürfte doch dem dt. Fiskus egal sein wo das Geld hekam) b, Was wenn der Erbe nun in Deutschland gewohnt hätte zum Zeitpunkt des Todes?

Liebe Grüße
Noah

Hallo Noah,

zunächst sind in diesem Fall die beschränkte und unbeschränkte Erbschaftssteuerpflicht zu unterscheiden.

  1. die unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass der gesamte Erbanfall in Deutschland der Erbschaftssteuer unterliegt. Sie tritt allerdings nur dann ein, wenn entweder der Erbe, oder der Verstorbene am Tag des Todes Inländer (Deutscher) war. Inländer sind deutsche Staatsangehörige oder Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  2. die beschränkte Steuerpflicht besteuert das inländische (in Deutschland befindliche) Vermögen. Die beschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn weder Erbe noch Verstorbener Inländer waren. Wenn der Verstorbene in Deutschland sein Geld durch eine Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft, Aktien, o.ä. verdient hat, so unterliegt im Zweifel dieses Vermögen der Deutschen Erbschaftsteuer.

Zu beachten ist die Stichtagsbezogene Betrachtung. Stichtag ist der Todestag. Lagen also die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht am Todestag nicht vor, so ändert auch ein späterer Zuzug des Erben nach Deutschland nichts daran.

Zur Versteuerung des Vermögens nach dem Einkommensteuergesetz gehst Du recht in der Annahme, dass nur die Zinsen hier zu versteuern sind. Wie und Wo sich Dein Vermögen befindet, und wohin Du Dein Geld transferierst ist unerheblich.

Gruß Kiese