Hallo und Guten Tag,
unser ältester Sohn ist dieses Jahr 18 Jahre jung geworden, und nun bekam ich die neue Steuerkarte für das kommende Jahr und stelle fest, dass nur noch 1,0 bei Kinder unter 18 Jahre eingetragen ist (für 2003 noch 2.0). Der 18 jährige Sohn ist aber noch bis August 04 in Ausbildung; ist dies von Bedeutung für die Steuer? Muß bzw. kann ich die Steuerkarte ändern lassen?
Vielen Dank Heinz
Hallo,
Da er 2003 wieder auf deiner Lohnsteuerkarte erscheint, ist denen wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen, laß diese Karte umändern.
In der Zeile 27 trage als maßgeblichen Ausbildungszeitraum die Zeit nach dem 18, Lebensjahr ein. Denn für die Monate vor dem 18, steht die Kinderermäßigung eh zu , wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr 7188 € nicht übersteigen. Wenn die Einkünfte über 7188 € liegen steht den Eltern keine Kinerermäßigung zu (auch kein Kindergeld), das Kind kann aber in seiner Steuererklärung alle Ausgaben, die mit dem Ausbildungsberuf zusammenhängen als Werbungskosten geltend machen. (Das Kind kann sogar Aufwendungen für doppelte Haushaltfführung absetzen, wenn es auswärts tätig ist, aber weiterhin zu Hause bei seinen Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Bei der Zeile 31 trage das Büchergeld nicht als öffentliche Ausbildungshilfe ein, da das Büchergeld zweckgebunden ist und somit nicht zur freien Verfügung steht.
Steht dein Kind nach der Lehre auf der Straße , kannst du bis zu seinem 21.Lebensjahr noch die Kinerermäßigung beanspruchen. Den Nachweis der Arbeislosigkeit fürhrst du einfach durch Vorlage der Besucherkarte des Arbeitsamtes.
Gruß
Petra
Hallo,
mit einem Ausbildungsnachweis kannst Du das „große Kind“ beim Finanzamt einfach nachtragen lassen.
Gruß,
Micha
Hallo Petra,
eine sehr pauschale Aussage von Dir: „denen ist wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen“.
Richtig ist: Kinder über 18 stehen nie automatisch auf der Lohnsteuerkarte, sondern das Finanzamt (und nicht die Meldebehörde) hat zu beurteilen, ob es noch ein Kind im Sinne des § 32 EStG ist.
Zuviel Konz gelesen? (der ist nämlich immer wieder eine Lachnummer für Leute, die sich ein bißchen im Steuerrecht auskennen).
Nichts für ungut !
Peter