An die Eggsberdn

Hallo,

Thema: Voller Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

der EUGH hat entschieden, dass Unternehmer nun bei der Erstellung eines gemischt genutzten Gebäudes die Vorsteuer aus den Herstellungskosten zu 100% geltend machen können.

Im Gegenzug muß der private Nutzungsanteil gem. §10(4)Nr.2UStG versteuert werden. In verschiedenen Berechnungsbeispielen wurde die Privatnutzung immer über die Jahresafa (i.d.R. 2%)als Bemessungsgrundlage ermittelt.

Es gibt aber m. E. noch keine rechtsverbindlichen Infos diesbezüglich - oder weiss jemand da was genaues…

Gruß Inder

Hallo!

Mir ist nur bekannt, dass die Verwaltungsauffassung noch „ausgebrütet“ wird. Derzeit wird das Urteil wohl noch nicht angewendet.

Ciao!
Nemo