Hallo,
Thema: Voller Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
der EUGH hat entschieden, dass Unternehmer nun bei der Erstellung eines gemischt genutzten Gebäudes die Vorsteuer aus den Herstellungskosten zu 100% geltend machen können.
Im Gegenzug muß der private Nutzungsanteil gem. §10(4)Nr.2UStG versteuert werden. In verschiedenen Berechnungsbeispielen wurde die Privatnutzung immer über die Jahresafa (i.d.R. 2%)als Bemessungsgrundlage ermittelt.
Es gibt aber m. E. noch keine rechtsverbindlichen Infos diesbezüglich - oder weiss jemand da was genaues…
Gruß Inder