Eröffnungsbilanz - UmsatzSt.- altes Anlagevermög.?

Hallo

sorry, ich muss nochmals eine Frage an die Steuer und Buchhalter-Profis stellen.

Ich habe vor wenigen Tagen (Dezember) ein Gewerbe angemeldet (wobei ich in der Gewerbeanmeldung als eigentlichen Beginn November angegeben habe).

Ich werde trotz Kleinunternehmerstatus zur „Umsatzsteuerveranlagung/Ausweis“ optieren. In dem Kontext habe ich eine riesen Fragen /Problem:

Ich habe mir schon im Juli einen „Server“ gekauft (und noch einige noch ältere PCs) die ich ausschließlich betrieblich nutzen werde. Diese wurden aber eben (mehr oder weniger) lange vor dem November angeschafft.

Wie kann ich diese wertmäßig erfassen und kann ich da noch irgendwie die gezahlte Umsatzsteuer „zurückbekommen“:

Zur ersten Frage: Angenommen ein PC ist jetzt genau 1 Jahr alt bei einer GesamtAfA von 3 Jahren. Nehme ich nun den Restwert von 2 Jahren und setze den so in der „Eröffnungsbilanz“ an. (Wobei ich ja eine richtige Eröffnungsbilanz als Kleinunternehmer nicht machen muss).
ODER
gehe ich zu E-Bay und schaue mir den aktuellen Marktwert des Gerätes (inkl. ein paar Prints-Outs aktueller Versteigerungen mit Preis) an und nehme das Gerät zum Marktpreis in die Eröffnungsbilanz auf??

Wie sieht das mit der Umsatzstuer aus?
Kann ich da noch, basierend auf dem Rest-/Marktwert die Umsatzsteuer zurückbekommen? Das wäre mir sehr wichtig, aber ich habe keine Ahnung ob das irgendwie geht (und wie).

Die Gleich Frage bezieht sich auf den Server der in der zweiten Jahreshälfte 2003 gekauft wurde, allerdings ein paar Monate vor Aufnahme des Geschäfts. Es wäre eben sehr schade, nur weil ich den kurz vorher gekauft habe, wenn ich da nicht doch auch irgendwie die USt. zurückbekommen könnte.
Wie setze ich dort den Rest/Marktwert fest und kann ich da irgendwie die USt. Wiederbekommen?

Bin für Antworten/Hinweise/Gute Links sehr dankbar.
Julian

Hallo

sorry, ich muss nochmals eine Frage an die Steuer und
Buchhalter-Profis stellen.

Ich habe vor wenigen Tagen (Dezember) ein Gewerbe angemeldet
(wobei ich in der Gewerbeanmeldung als eigentlichen Beginn
November angegeben habe).

Ich werde trotz Kleinunternehmerstatus zur
„Umsatzsteuerveranlagung/Ausweis“ optieren. In dem Kontext
habe ich eine riesen Fragen /Problem:

Ich habe mir schon im Juli einen „Server“ gekauft (und noch
einige noch ältere PCs) die ich ausschließlich betrieblich
nutzen werde. Diese wurden aber eben (mehr oder weniger) lange
vor dem November angeschafft.

Wie kann ich diese wertmäßig erfassen und kann ich da noch
irgendwie die gezahlte Umsatzsteuer „zurückbekommen“:

Wertmäßig mit Datum des Erwerbs zu den AK netto im Anlagevermögen erfassen und die gezahlten Vorsteuer mit der Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt geltend machen. Auf den tatsächlichen Beginn der Tätigkeit kommt es bei einem solch kurzen Zeitraum nicht an. Wenn du im September schon Umsätze erwirtschaftet hättest müßtest du ja auch die Umsatzsteuer abführen…

Zur ersten Frage: Angenommen ein PC ist jetzt genau 1 Jahr alt
bei einer GesamtAfA von 3 Jahren. Nehme ich nun den Restwert
von 2 Jahren und setze den so in der „Eröffnungsbilanz“ an.
(Wobei ich ja eine richtige Eröffnungsbilanz als
Kleinunternehmer nicht machen muss).
ODER

…es gilt immer der Teilwert (= AK netto abzügl. der bereits „verbrauchten“ AfA…

gehe ich zu E-Bay und schaue mir den aktuellen Marktwert des
Gerätes (inkl. ein paar Prints-Outs aktueller Versteigerungen
mit Preis) an und nehme das Gerät zum Marktpreis in die
Eröffnungsbilanz auf??

Wie sieht das mit der Umsatzstuer aus?
Kann ich da noch, basierend auf dem Rest-/Marktwert die
Umsatzsteuer zurückbekommen? Das wäre mir sehr wichtig, aber
ich habe keine Ahnung ob das irgendwie geht (und wie).

  • nein, bei dem Server im Juli würde ich es probieren, aber bei Geräten, die schon ein Jahr alt sind hat das umsatzsteuerlich keine Auswirkungen…Vorsicht, dann aber die fortgeführten AK brutto, da du die Vorsteuer nicht mehr gelten machen kannst…

Die Gleich Frage bezieht sich auf den Server der in der
zweiten Jahreshälfte 2003 gekauft wurde, allerdings ein paar
Monate vor Aufnahme des Geschäfts. Es wäre eben sehr schade,
nur weil ich den kurz vorher gekauft habe, wenn ich da nicht
doch auch irgendwie die USt. zurückbekommen könnte.
Wie setze ich dort den Rest/Marktwert fest und kann ich da
irgendwie die USt. Wiederbekommen?

Umsatzsteuer voll geltend machen und AfA vom Nettokaufpreis für die zweite Jahreshälfe (Vereingachungsregel…)

Bin für Antworten/Hinweise/Gute Links sehr dankbar.
Julian

Gruß Inder

Vielen Dank!
Hallo,

vielen Dank für die super ausführliche und hilfreiche Antwort !!

Grüße Julian