wenn ein Betriebsgut (Beamer) mit einer AfA Nutzungsdauer von 8 Jahren (wenn ich es richtig verstanden habe) schon nach drei Jahren kaputt geht (keine Garantie, Reparatur zu teuer), kann ich das Gerät im dritten Jahr komplett abschreiben?
Wenn ja, wie mache ich das? Muss ich nachweisen, dass das Gerät defekt ist? Wie?
Ich bin freiberuflich als IT Consultant tätig. Muss ich irgendwie begründen warum ich den Beamer benötige? Zieht mir das FA einen Privatnutzungsanteil ab?
wenn ein Betriebsgut (Beamer) mit einer AfA Nutzungsdauer von
8 Jahren (wenn ich es richtig verstanden habe) schon nach drei
Jahren kaputt geht (keine Garantie, Reparatur zu teuer), kann
ich das Gerät im dritten Jahr komplett abschreiben?
Ja…
Wenn ja, wie mache ich das? Muss ich nachweisen, dass das
Gerät defekt ist? Wie?
Nein…
Ich bin freiberuflich als IT Consultant tätig. Muss ich
irgendwie begründen warum ich den Beamer benötige? Zieht mir
das FA einen Privatnutzungsanteil ab?
Grundsätzlich muß jedes betrieblich erfaßte WG auch für Unternehmenszwecke genutzt werden…