Wohnen im Büro
Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Dez 2003
Hallo,
Folgender rein theoretischer Fall:
- ein Freiberufler mietet ein Büro an
- die Miete zieht er von seinem Gewinn ab
- er richtet sich das Büro wohnlich ein
- er zieht mit seinem Hauptwohnsitz als Untermieter zu seinem Kumpel (zahlt ihm z.B. 50 Euro dafür)
- er wohnt tatsächlich aber in seinem Büro
- er kauft Möbel für das Büro und zieht diese von seinem Gewinn ab
Ist dieser Fall machbar?
Kann das FA ihm vorschreiben wie er sein Büro einrichen soll (z.B. keine Couch, kein Bett, Küche ist wohl kein Problem)?
Gruss
Robert
