Wohnen im Büro

Von: , Frage gestellt am Mo, 8. Dez 2003

Hallo,

Folgender rein theoretischer Fall:

- ein Freiberufler mietet ein Büro an
- die Miete zieht er von seinem Gewinn ab
- er richtet sich das Büro wohnlich ein
- er zieht mit seinem Hauptwohnsitz als Untermieter zu seinem Kumpel (zahlt ihm z.B. 50 Euro dafür)
- er wohnt tatsächlich aber in seinem Büro
- er kauft Möbel für das Büro und zieht diese von seinem Gewinn ab

Ist dieser Fall machbar?
Kann das FA ihm vorschreiben wie er sein Büro einrichen soll (z.B. keine Couch, kein Bett, Küche ist wohl kein Problem)?


Gruss
Robert

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wohnen im Büro

    hi,

    aufwendungen der privaten lebensführung sind nicht steuermindernd zuläassig. wenn das büro auch zum wohnen genutzt wird, muss ein %satzu gefunden werden, zu welchem das büro noch als betriebsausgabe durchgeht und welcher anteil privat ist. wenn es ganz dicke kommt, wird die ganze geschichte als "häusliches arbeitszimmer" gewertet und der gutste kann nur noch 1250 EUR p.a. als ausgaben abziehen, da sein scheinwohnsitz beim freund nicht anerkannt wird.

    bestimmte typische privateinrichtung (tv, klappcouch, kleiderschrank etc.) kann das finanzamt als privat aus den ausgaben streichen. das auch noch nach erfolgter veranlagung bei einer betriebsprüfung, da wohl dem FA der umstand (büro = wohnung) bekannt ist.

    es ist vorsicht geboten bei solchen gestaltungen!

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wohnen im Büro

      Wenn jemand in seinen Büro/Arbeitszimmer wohnt, sind die Kosten für diesen Raum steuerlich nicht abziehbar. Auch nicht mit 1250.- Euro. Denn dann wird der Raum nicht so gut wie ausschließlich beruflich genutzt (Privatnutzung mehr als 10%). Eine Aufteillung der Kosten in privat und berufliche Aufwendungen ist nach § 12 EStG untulässig.

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