Versteuerung von ausgezahltem Urlaub

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Sep 1999

hallo,

1994 habe ich, weil noch so viel Resturlaub übrig, mir meinen Urlaub auszahlen lassen. Zur Erklärung, ich arbeite in einer Baufirma und diese auszahlúng wird von einer sog. Urlaubskasse vom Land Bayern geregelt.
Also bekam ich einen schönen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen. Jetzt nach 5 Jahren hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet und verlangt von mir Steuern zurück, wegen diese Geldes.
Meine Frage, wie kann ich mich jetzt dagegen wehren. Mir hat keiner gesagt, daß ich das Geld versteuern muß, und warum hat mir dann die Kasse nicht gleich den Betrag versteuert überwiesen.
Ich währe für jegliche Hilfe dankbar.

Gruß matthias

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
    Re: Versteuerung von ausgezahltem Urlaub

    Lieber Matthias,

    der §8 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV - gilt auch in Bayern) regelt das Urlaubsverfahren für am Bau Beschäftigte.

    Als absolute Sonderregelung gibt es hier die "Entschädigung von verfallenen Urlaubsansprüchen"; d. h.: für Urlaubstage, die nicht im laufenden Jahr (der Entstehung des Anspruches) UND/ODER im darauffolgenden Jahr genommen werden, wird das Urlaubsgeld incl. zusätzlichem Urlaubsgeld auf Antrag des Bauarbeiters brutto für netto von der Urlaubskasse (in Deinem Fall: des bayrischen Baugewerbes) ausgezahlt.

    Mit der Rücksendung der Lohnnachweiskarte Teil C (aus dem Jahr der Urlaubsanspruchsentstehung) wird ein steuerfähiger Bescheid zugestellt. Selbst wenn dem nicht so gewesen wäre (Ich habe über 1000 solcher Entschädigungsansprüche abgewickelt und mir ist dabei kein einziger Fall untergekommen, bei dem dieser Bescheid fehlte!!!), mußt DU selbst ALLE Einkünfte (und dazu zählt wohl auch der Entschädigungsbetrag für Urlaubsgeld) in Deiner Steuererklärung angeben.

    Sieh´ es doch mal so: Du hast (vorsätzlich oder nicht) Einkünfte beim Finanzamt verschwiegen, das hat man entdeckt und nun zahlst Du halt nach - wo ist Dein Schaden?!

    Munter bleiben


    Hubert

    Bei Zweifel wende Dich vertrauensvoll an die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

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