Versteuerung von Verlusten

Hallo habe da mal eine Frage.

Zwei Partner betreiben eine GBR, diese GbR weißt einen Verlust von angenommenen 50TSD Euro aus.

Wie läuft das mit der Versteuerung, in der Einkommenssteuer?

Kann jeder der Partner die Hälfte des Verlust in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Oder Wie wird das gehandhabt?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß
Martin

Hallo Martin,

die GbR legt bei ihrem Betriebsstättenfinanzamt eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vor. In dieser Erklärung muss u.a. die Zurechnung von Vorabvergütungen/Gewinnen/Verlusten gemäß Gesellschaftsvertrag gezeigt werden. Der Bescheid, der daraufhin (normalerweise unter Vorbehalt der Nachprüfung, wie immer) ergeht, bezieht sich auf die Feststellung des Verlustes lt. vorgelegter Bilanz/GuV oder Überschussrechnung und auch auf die in der Erklärung dargestellte Zurechnung zu den Beteiligten.

Wenn nichts besonders vereinbart ist, Zurechnung des Ergebnisses nach Beteiligungsverhältnis.

Bei der Veranlagung zur ESt wird dann bloß der gesondert festgestellte Betrag berücksichtigt (und dagegen ist auf der Ebene Veranlagung auch kein Rechtsmittel gegeben). Wenn die ESt-Erklärung abgegeben wird, bevor die gesonderte Feststellung erfolgt ist, kann man provisorisch entweder die in der Feststellungserklärung errechneten Werte ansetzen oder mit Hinweis auf die gesonderte Feststellung (Name der Gesellschaft, St.Nr., FA) den Betrag offen lassen.

Ists das, was Du wissen wolltest?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

ja genau so habe ich mir das auch gedacht, vielen dank

Gruß

Martin