Kirchensteuer bei selbständigen

Hi!

Mich interessiert es brennend wie die Kirchensteuer bei selbständigen berechnet wird, bzw. wann man die zahlt? Und kann man dort auch sofort austreten?

Danke im vorraus

Die Kirchensteuer für einen Selbständigen errechnet sich, genau wie bei einem Arbeitnehmer, als Folgesteuer der Einkommensteuer nach der Höhe der Einkommensteuer. Dabei wird allerdings für die Kirchensteuer eine besondere Bemessungsgrundlage ermittelt, da hier Kinderfreibeträge immer abzuziehen sind, auch wenn die Kinderfreibeträge sich bei der für die Einkommensteuer durchzuführende Günstigerprüfung nicht steuerlich auswirken.

Besonderheiten können sich allerdings ergeben, wenn Kirchgeld festgesetzt wird. Dies wird erhoben, wenn der Kirchenangehörige keine Einkünfte hat und nur der andere Ehegatte, der keiner Kirchengemeinde angehört, die Einkünfte erzielt. Dann richtet sich das Kirchgeld nach der Höhe des zu versteuernden Einkommen.

Ein Kirchenaustritt ist bei der Gemeinde oder der Stadt zu erklären und gilt ab dem nächsten Monat, nach dem der Austritt erklärt wurde.