Trennungsjahr welche lohnsteuerklasse?

hallo zusammen!

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, stelle meine frage aber trotzdem :smile:

also:
eine freundin von mir will sich scheiden lassen, beide ehepartner berufstätig, sie hat also jetzt lohnsteuerklasse 5. wenn sie noch im trennungsjahr lebt, aber alleine wohnt, mit ihren kindern zusammen (3),
ist es richtig das sie dann ihre lohnsteuerklasse 5 oder kann sie sich sofort, in die für sie günstigere lohnsteuerklasse 2 umschreiben lassen?

schnelle und korrekte antworten wären mir sehr angenehm :smile:))))

Danke und Gruß!

Wenn beide berufstätig sind, kann sie sofort die steuerklasse ändern lassen. Allerdings könnte es steuerlich günstiger sein, sich im Trennungsjahr noch gemeinsam veranlagen zu lassen, hier fehlen aber mehr Infos.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Zusammenveranlagung ist im Trennungsjahr, bis auf wenige Ausnahmen, die günstigste Veranlagungsart. Im vorliegenden Fall wird vor allem der Mann auf eine Zusammenveranlagung drängen, denn eine getrennte Veranlagung bei StKl. III ergibt eine satte Nachzahlung.

Hallo,

die Änderung der Steuerklasse erfolgt ab dem nächsten Jahr auf die Trennung. Beispiel: Trennungsdatum Mai 2003, Änderung auf Klasse I/II ab 01.01.2004. Welche Veranlagung aber die beste ist kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Petra

Traurig zu sehen, dass wieder eine Beziehung in die Brüche geht.
Die Frau trennt sich, das scheint hier an der Tagesordnung zu sein.

Und zwar so, dass hier schon gar kein Kommentar mehr dazu fällt.
Wo sind eure Gefühle?

das forum hier heisst ja auch „steuern“. Steuern und gefühle?

Gruß :smile: