Für die Eigenheimzulgae,

muss ich die kompletten 8 jahre in der Wohnung leben?
Oder kann ich auch einen Teil der Zeit vermieten?

Könnte ich theoretisch auch von Anfang an vermieten?

Vielen Dank für Info!

Grüße
Caro

Soweit die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (Einkunftsgrenzen usw.) kommt die Eigenheimzulage für die Jahre des 8-jährigen Förderzeitraums in Betracht, in der die Wohnung selbst genutzt oder unentgeltlich an Angehörige überlassen wird.

Dabei muss die Wohnung nicht das ganze Jahr selbst genutzt werden. Wenn die Wohnung z.B. bis November vermietet ist und ab Dezember selbst genutzt wird, kommt für dieses Jahr die Förderung in voller Höhe in Betracht.

Ist die Wohnung jedoch während des gesamten Förderzeitraums vermietet, gibt es gar keinen Euro Förderung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]