Hallo Forum 
Einem Arbeitnehmer im Außendienst wird die Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs in Aussicht gestellt, da sich die bisherige Praxis der km-Abrechnung mit dem Privatfahrzeug des AN als für das Unternehmen zu kostspielig erwiesen hat. Da es sich um einen Neuwagen handelt, wird dieser bestellt. In der Zwischenzeit verkauft der Arbeitnehmer sein privates Fahrzeug. Die Ausliefeung des Dienstfahrzeugs verzögert sich aber, so dass das Unternehmen dem AN für einen Teil des Monats einen Leihwagen zur Verfügung stellen muss. Wie sieht es mit der 1%-Regelung aus? Ist diese auch für den Leihwagen anzusetzen und wenn ja, auch zu den 1% vom BLP? Wie wird mit angefangenen Monaten verfahren?
Viele Grüße
Jens