Spätestens, wenn in irgendeinem Jahr ein Überschuss erzielt wird, hast Du ein Problem: Dann solltest Du diesen Überschuss der Vollständigkeit wegen erklären. Aber wie willst Du den steuerlichen Überschuss feststellen, wenn Du nicht die entsprechenden Aufzeichnungen führst?
Sollest Du also trotz Liebhaberei die entsprechenden Aufzeichnungen führen, kannst Du dem Finanzamt auch jährlich die Verluste mit einer aktuellen Zukunftsprognose präsentieren, denn die Besteuerungsgrundlagen müssen jährlich ermittelt und geprüft werden.