Hallo Forum,
ich bin seit 1.12.03 selbständig und sitze gerade an der Vorbereitung für meine erste Einnnahemn-Überschuss-Rechnung.
Einige kleine Fragen stellen sich mir jetzt:
Arbeitszimmer: ich habe ein Homeoffice in der eigenen Wohnung. Ab wann kann ich die Miete dafür geltend machen? Auch schon für Okt/Nov quasi als vorweggenommene Betriebsausgaben?
Telefon: Seit Beginn meiner Planung der Selbständigkeit (im September) haben sich unsere Telefonkosten (durch Internet) verdoppelt (von 60 Euro auf 120 Euro). (Ab diesen Monat haben wir ein Flatline, dann geht’s wieder:smile:. Inwieweit kann ich diese ersichtlichen Telefonmehrkosten geltend machen? Pauschal sind doch nur 20% erlaubt!?
Computer-Zubeör: ich weiß, dass bestimmte Dinge (z.B. Drucker) über mehre Jahre abgeschrieben werden müssen, weil sie eigenständig nicht nutzbar sind, auch wenn sie unter der GWG-400-Euro-Grenze liegen. Soweit klar. Was mache ich aber mit „Kleinkram“ wie Netzwerkkarte, USB-Memorystick, Wirless Lan Adapter? Sind as Arbeitskosten?
Anschaffungen im 2. Halbjahr: Hochwertige Anschaffungen im zweiten Halbjahr kann ich ja auch nur zur Hälfte absetzen (z.B. Laptopwert 3000 Euro, Abschreibung auf drei Jahre, dieses Jahr dann 500 Euro). Stimmt das so?
Danke für die Hilfe
Ayla
Drucker sind inzwischen auch GWG’s, auch wenn nicht eigenständig nutzbar. Und deine AfA-Berechnung für dein im zweiten Halbjahr angeschafftes Wirtschaftsgut ist so richtig. Dein „Kleinkram“ kannst du gleich als Betriebsausgaben ansetzen.
@Beate: Frage zur Antwort
Hallo Beate!
Drucker sind inzwischen auch GWG’s, auch wenn nicht
eigenständig nutzbar.
Ist mir neu, woher stammt diese Information? - Danke!
Ciao!
Nemo
Das Handbuch zum Taxman (Christoffel/Geiß, HaufeVerlag) sagt dazu : „Sind sie bereits Besitzer eines PC und tauschen nach und nach die einzelnen Bestandteile, wie z.B. Monitor oder Drucker aus, können Sie die Anschaffungskosten für das Ersatzwirtschaftsgut, wenn es die 410 Euro-Grenze nicht überschreitet, sofort als Werbungskosten berücksichtigen. Daher ist es aus steuerlicher Sicht oft günstiger, wenn sie eine alte PC-Anlage nicht sofort durch eine neue ersetzen, sondern sie nach und nach erneuern …“
Von mir bereits im Vorjahr so gehandhabt und beim FA problemlos anerkannt.
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Hallo Beate,
das ist dann aber eine geringfügig andere Situation. Das Wirtschaftsgut heißt in diesem Fall „PC & Peripherie“, der Ersatz des Druckers ist dann keine Vollabschreibung eines GWGs, sondern Austausch eines Teiles = Instandhaltung der Einheit.
Dieses funktioniert in sich schlüssig nur, wenn die Einheit „PC & Peripherie“ bei der Anschaffung/Einlage auch als Einheit aktiviert wurde und abgeschrieben wird.
Deine eigene Erfahrung mit der Abschreibung eines Druckers von vornherein als GWG zu 100% bei Anschaffung kommt mir ein bisschen wie „Vorbehalt der Nachprüfung“ vor.
Schöne Grüße
MM
Daher ist es aus steuerlicher Sicht oft günstiger, wenn sie
eine alte PC-Anlage nicht sofort durch eine neue ersetzen,
sondern sie nach und nach erneuern …"
Wieso entsteht dadurch ein Steuervorteil? Mehr als die Anschaffungskosten kann man nicht absetzen, egal ob nun in voller Höhe im Erstjahr oder verteilt auf drei Jahre. Allenfalls entsteht ein geringer Zinsvorteil, da die Steuerminderung im Erstjahr und nicht verteilt auf 3 Jahre eintritt. Nun mal hierzu ein Beispiel:
Anschaffungskosten 400.-Euro (Anschaffung erstes Halbjahr), Abschreibung auf 3 Jahre ergibt höhere Werbungskosten im Erstjahr 267.- Euro. Bei einem Steuersatz von 35% macht das dann eine Steuerersparnis von ca. 95.- Euro. Bei einer Verzinsung von 2,5% ergibt das einen satten Zinsvorteil von 2,38 Euro pro Jahr.
Im übrigen gilt für Gwg´s folgendes:
GWG´s sind nach wie vor nur dann sofort abziehbar, wenn das Wirtschaftsgut selbständig nutzbar ist. Ein Drucker und der sog. Kleinkram sind selbständig nicht nutzbar, daher auch grundsätzlich nicht sofort abziehbar. Ausnahme: Ein Teil ist defekt und wird durch ein neues Teil ersetzt. Dann handelt es sich um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand.
Also ehrlich gesagt habe ich mir bisher auch keine Situation vorgestellt, in der ein einzelner Drucker angeschafft wird, es sich aber nicht um ein Ersatzwirtschaftsgut gehandelt hat. Aber womöglich kommt das ja auch noch vor.
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Der Liquiditätsvorteil ist aber doch unstrittig da - auch wenn es sich bei einem einzelnen GWG um geringe Summen handelt. Wenn ich deiner Logik folgen würde, dann würde ich ganz auf die Abschreibung als GWG verzichten und alles abschreiben?
Wieso entsteht dadurch ein Steuervorteil? Mehr als die
Anschaffungskosten kann man nicht absetzen, egal ob nun in
voller Höhe im Erstjahr oder verteilt auf drei Jahre.
Allenfalls entsteht ein geringer Zinsvorteil, da die
Steuerminderung im Erstjahr und nicht verteilt auf 3 Jahre
eintritt. Nun mal hierzu ein Beispiel:
Anschaffungskosten 400.-Euro (Anschaffung erstes Halbjahr),
Abschreibung auf 3 Jahre ergibt höhere Werbungskosten im
Erstjahr 267.- Euro. Bei einem Steuersatz von 35% macht das
dann eine Steuerersparnis von ca. 95.- Euro. Bei einer
Verzinsung von 2,5% ergibt das einen satten Zinsvorteil von
2,38 Euro pro Jahr.
Der Liquiditätsvorteil ist aber doch unstrittig da - auch wenn
es sich bei einem einzelnen GWG um geringe Summen handelt.
Stimmt, in meinem Beispielfsfall in Höhe von 100.- Euro. Wenn aber ein Unternehmen soche Peanuts-Summen benötigt um die Liquidität aufrecht zu erhalten, ist die Insolvenz nicht fern.
Wenn ich deiner Logik folgen würde, dann würde ich ganz auf
die Abschreibung als GWG verzichten und alles abschreiben?
Es gibt kein Wahlrecht. Werden defekte Teile ersetzt, liegt Erhaltungsaufwand vor, mit der Folge, dass die Kosten der GWG´s sofort abziehbar sind. Wird der PC aufgerüstet ist nur eine einheitliche Abschreibung mit dem PC möglich, da einzelne Computerkomponenten nicht selbständig nutzbar sind.
Computer-Zubeör: ich weiß, dass bestimmte Dinge (z.B. Drucker)
über mehre Jahre abgeschrieben werden müssen, weil sie
eigenständig nicht nutzbar sind, auch wenn sie unter der
Hallo Ayla,
ich habe mir einen Alles-in-einem Drucker-Kopierer-Scanner-Fax gekauft.
Das Teil ist eigenständig nutzbar (als Kopierer und Fax). (Gut, das AKW am anderen Ende der Stromleitung benötige ich noch)
Ich habe 315 Euro dafür bezahlt und setze es im ersten Jahr komplett ab. Es gibt noch günstigere Modelle.
Gruss Robert
Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich bin doch nicht gezwungen, ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens als GWG abzuziehen, nur weil es irgendwas zwischen 52 und 410 Euro kostet. Ich kann das auch abschreiben - aber würde ich in der Regel nicht tun. Es gibt sehr wohl ein Wahlrecht - im Gesetz steht „können“ und nicht „müssen“.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich bin doch nicht
gezwungen, ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
als GWG abzuziehen, nur weil es irgendwas zwischen 52 und 410
Euro kostet. Ich kann das auch abschreiben - aber würde ich in
der Regel nicht tun. Es gibt sehr wohl ein Wahlrecht - im
Gesetz steht „können“ und nicht „müssen“.
Klar hat man ein Wahlrecht, ein GWG, welches selbständig nutzbar ist, sofort abzuschreiben oder aud die Nutzungsdauer zu verteilen. Die Betonung liegt aber darauf, dass das Wirtschaftsgut selbständig nutzbar sein muss.
Ein Drucker, eine Festplatte oder was da sonst noch so im PC eingebaut ist, bzw. angeschlossen wird, ist aber nicht selbständig nutzbar. Vielmehr kann der Computer samt der Komponenten nur im Zusammenhang genutzt werden (§ 6 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG). Somit ist auch nur eine einhaltliche Abschreibung möglich, es sei denn, es handelt es sich um eine Erhaltungsaufwand (sprich Austausch defekter Teile).