Ehefrau als Angstellte meines Kleingewerbes

Hallo,

auf folgende Frage habe ich leider noch keine Artikel im Internet gefunden:

Ich (wir) planen die Gruendung eines Kleingewerbes (als Nebenerwerb) mit folgendem Muster:

  1. Ich melde das Gewerbe unter meinem Namen beim Gewerbeamt an.
  2. Da ich als Angestellter meines bisherigen Firma wenige Zeit hat, stelle ich meine Ehefrau als Angestellte des Kleingewerbes an, die dann endsprechend ein Gehalt bezieht.

Nun die Fragen:

Ist dieses steuerrechtlich ueberhaupt moeglich?
Wenn ja, kann ich das Gehalt als „Betriebsausgaben“ in der BA-EÜ Rechnung ansetzen und somit unser „zu versteuerndes Einkommen“ mindern?
Was muss ich dabei noch beruecksichtigen?

Ich wäre Euch sehr um einen Rat dankbar!

Viele Gruesse,

Henk

Wenn ja, kann ich das Gehalt als „Betriebsausgaben“ in der
BA-EÜ Rechnung ansetzen und somit unser „zu versteuerndes
Einkommen“ mindern?

hi henk,

alles möglich. nur muss das gehalt der frau angemessen sein. aber du hast scheinbar den effekt vergessen: minderung des gewinnes (lohn als betriebsausgabe) ist erhöhung der einkünfte der ehefrau. der einzige gewinn der daraus ggf. erfolgt: der arbeitnehmerpauschbetrag von 1044 EUR p.a. - allerdings teuer erkauft mit vielen SV ausgaben.

ich würde die sache nochmals GENAU durchrechnen, ggf. ist es doch einfacher, das gewerbe gleich auf die frau zu melden?!

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

danke für die Antwort. Du hast Recht, hinzu kommt der administrative Aufwand.

Eine Ausnahme koennte es aber geben: Meine Frau koennte als „Minijob“ (bis 400 EUR) in meinem Gewerbe arbeiten. Ich führe dann nur die Pauschalbetraege ab (max. 100EUR), der Rest kann gewinnmindernd angesetzt werden.

Warum das ganze? Würde meine Frau das Gewerbe anmelden, würde sie aus meiner gesetzlichen KV herausfallen und sich selber versichern (was nicht billig ist!). Zudem koennte man nicht das Gehalt wie oben steuerlich ansetzen. Läuft das Gewerbe unter meinem Namen, kommen keine weiteren KV-Beträge auf uns zu, da ich freiwillig versichert bin und bereits den Höchstsatz zahle.

Aber eventuell habe ich eine Lücke in meinen Gedankengängen? :smile:

Viele gruesse,

henk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber eventuell habe ich eine Lücke in meinen Gedankengängen?

-)

rehi,

nein, du hast keine lücke. leider gibt es die möglichkeiten durch gute gestaltungen auf kosten der allgemeinheit geld zu sparen. es soll nichts gegen euch persönlich sein, aber ich hoffe die gesetze werden in dem punkt schnell geändert.

gruss dennoch

vom showbee