Kindergeldkasse --> Werbungskosten

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Dez 2003

Hallo zusammen! Brauche eure Hilfe in Steuerangelegenheiten.
Meine Eltern haben für mich im letzten Jahr Kindergeld kassiert und wie es sich jetzt rausstellt, müssen sie es wieder zurück zahlen!
Brauche da euren Rat, ob ich es richtig verstanden habe. Die Grenze liegt bei 7188 € steht hier in so nem Schreiben und wenn ich Werbungskosten über 1044€ habe, muss ich denen das beweisen, dann müssen meine Eltern das Geld doch nicht zurück zahlen, oder?
BZW, mein Bruttolohn inkl. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im letzten Jahr betrug ca. 8600 €.
Meine Rechnung:

8600
-7188
=1412 Muss ich auf So viel Werbungskosten kommen, damit sie es nicht zurück zahlen müssen???

DANKE, BITTE GEBT MIR RATSCHLÄGE!!!

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kindergeldkasse --> Werbungskosten

    Hallo,

    das hast du richtig verstanden, wenn du Werbungskosten in Höhe von 1412 Euro (besser mehr) nachweisen kannst, dann müssen deine Eltern das Kindergeld nicht zurückzahlen. Allerdings musst du eben der Familienkasse glaubhaft machen, dass du derart hohe Werbungskosten hattest... am besten natürlich durch entsprechende Quittungen.

    Viele Grüße
    Patrick

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kindergeldkasse --> Werbungskosten

      Werde es versuchen! Kannst du mir den Ratschläge was man sonst noch außer Fahrtkosten,PC/Internetkosten/Bürokram absätzen kann?
      Achso, Arbeitsklamotten, kann man ja auch Absätzen, oder?
      Bin aber Bürofutzi, kann ich da meinen Anzug absätzen?

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kindergeldkasse --> Werbungskosten

        Bin aber Bürofutzi, kann ich da meinen Anzug absätzen?
        Nein, nach der Rechtssprechung sind nur Kosten für typische Berufskleidung als Werbungskosten abziehbar. Ein Anzug gehört aber nicht zur typischen Berufskleidung, weil er auch im Privatleben getragen werden kann.

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