mein Arbeitgeber hat mir angeboten, dass er mir meine bezahlten Kindi Kosten für meinen Sohn im Dez 2003 netto erstattet.
Dies bedeutet bei mir ca € 1500.-.
Weiter sollen diese 1500 € im April 2004 aus meiner Prämienzahlung vom Brutto abgezogen werden.
Dies bedeutet für mich,dass ich ca. 500 Euro Steuer sparen werde!?!
Nun die Frage.
Gibt das eventuell ein Falle, in welche ich dann 2005 bei der Steuererklärung für 2004 fallen könnte??
mein Arbeitgeber hat mir angeboten, dass er mir meine
bezahlten Kindi Kosten für meinen Sohn im Dez 2003 netto
erstattet.
Dies bedeutet bei mir ca € 1500.-.
Weiter sollen diese 1500 € im April 2004 aus meiner
Prämienzahlung vom Brutto abgezogen werden.
hi,
konkretisiere mal, welche „Kindi Kosten“ gemeint sind! ich verstehe nicht den sachverhalt. der arbeitgeber will dir denke ich, irgendwelche dinge steuerfrei / pauschaliert auszahlen. hier müssen gründe in bestimmten gesetzlichen katalogen gefunden werden.
geht es um kindergartenkosten?
prämienzahlung kürzen für steuerfreie erstattung, das hört sich m.E. nach steuerumgehung an und „interne“ unerlaubte verrechnung.
Hallo Showbee,
zuerst vielen Dank für Deine Antwort.
Folgendes:
Ich gebe eine Bescheinigung über die von mir für meinen Sohn bezahlten Kindergartenbeiträge für das Jahr 2003 (€130x12M = €1560.-) bei meinem AG ab. Bescheinigung habe ich bereits vom Sozialamt erhalten. In unserer Stadt ist das Sozialamt für die Erhebung zuständig.
Mein AG will mir diesen Betrag mit meinem Dezembergehalt 2003 netto (genau €1560.-) ausbezahlen.
Im April 2004, wenn ich die Prämie für 2003 erhalten werde, werden dann die €1560.- wieder von meinem Brutto abgezogen. Dies bedeutet für mich eine weniger Steuer´für meine Prämie.
Mein allgeminer Verdienst liegt über den Grenzen sozial und KV.
Kann es sein, dass dies nur bei AT(aussertariflichen) Angestellten möglich ist?
Mehr kann ich nicht sagen und erhalte momentan auch nicht mehr Info von meinem AG.
Nochmals vielen Dank für Deine Antwort.
Gruss Andi
machbar ist es, aber nicht mit der begründung. du kannst nicht zugunsten der steuerfrei erstattbaren kindergartenbeiträge auf die steuerpflichtige prämie verzichten, denn
§ 3 Nr. 33 EStG lautet: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen;
dies solltest du nochmals mit dem arbeitgeber bereden!
Wenn ich das richtig verstehe, kann mir der Arbeitgeber den Betrag für den Kindergarten steuerfrei erstatten.
Jedoch kann dieser Betrag nicht so einfach von der Prämie abgezogen werden.
Aber es muss doch eine Regelung geben, ich kann nicht glauben, dass mein Arbeitgeber (ca 12.000 MA weltweit) so etwas ohne rechtliche Grundlage durchzieht, oder?
ich werde versuchen doch noch näheres zu erfahren.
wie mir heute mitgteilt wurde gibt es diese Regelung bei uns in der Fa. nur für AT Mitarbeiter.
Hintergrund: Sollte ein Fa. einen Betriebskindergarten betreiben, können die Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Um eine Gleichstellung mit Firmen, welche keinen Kindi betreiben, kann nun der Betrag vom Arbeitgeber erstattet werden. Der Abzug erfolgt aus Gehaltsbestandteilen, auf welche kein Rechtsanspruch (in unserem Fall die Prämie als AT Angestellter)besteht.
Daraus folgt, daß diese Regelung für Tarifangestellte nicht angeboten werden kann.
Ganz einleuchtend ist das ganze für mich nicht, aber was solls ich mach das jetzt und spar mir 30% der Beiträge.
Hintergrund: Sollte ein Fa. einen Betriebskindergarten
betreiben, können die Kosten als Betriebsausgaben angesetzt
werden.
Um eine Gleichstellung mit Firmen, welche keinen Kindi
betreiben, kann nun der Betrag vom Arbeitgeber erstattet
werden.
der ist mir geläufig
Der Abzug erfolgt aus Gehaltsbestandteilen, auf welche
kein Rechtsanspruch (in unserem Fall die Prämie als AT
Angestellter)besteht.
Daraus folgt, daß diese Regelung für Tarifangestellte nicht
angeboten werden kann.
ja, wenn du keinen rechtsanspruch (ohnehin geschuldeter arbeitslohn) hast, also die prämie noch nirgends absolut oder berechenbar festgehalten ist, steht es natuerlich dem arbeitgeber zu, dir „für gute dienste“ die KiG-kosten zu ersetzen…
problematisch ist es nur, wenn der AG was ersetzt, er also aus der steuerpflichtigen prämie einen steuerfreien bezug machen will um steuern zu sparen.
er hätte also nicht sagen können: „die prämie die ihnen für 2003 zusteht bekommen sie nicht so wie im arbeitsvertrag steht, sondern wir machen das mal so. …“
wenn dem so nicht ist, steht der variante nix im wege!
die Prämie steht nirgends fest geschrieben.
ich denke dann geht das so in Ordnung, hätte mich auch gewundert wenn mir meine Firma etwas illegales anbieten würde.