Steuern bedingt durch Rückübertragungsansprüche
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000
Wir haben 1972 von einer Tante aus der ehemaligen DDR geerbt und das Erbe auch
ordnungsgemäß versteuert. Die Tante hatte auch ein Haus. Das Haus wurde damals Staatseigentum.
Nach Öffnung der Grenzen haben wir Rückübertragungsansprüche bezüglich dem
Haus angemeldet.
Das Haus ist zwischenzeitlich durch die Treuhand verkauft worden. Der Verkaufserlös geht nun an uns.
Müssen wir diesen Erlös nun versteuern d.h ist Erbschaftssteuer fällig (wieviel) ?
Kennt sich jemand aus ?
Danke Arni
