Umsatzsteuer Rückerstattung

Hallo,

ich bin seit kurzem Gewerbetreibender und muß nun meine erste Umsatztsteuervorauszahlung/-erklärung leisten. Meine Fragen:

  • Da ja am Anfang einige Investitionen zu tätigen waren und das Geschäft noch nicht so gut läuft sind die USt, die aus meinen erbrachten Leistungen entstanden sind geringer, als die Vorsteuer, die ich durch diverse Investitionen/Ausgaben rückerstattet bekommen kann. Kann man mehr USt rückerstattet bekommen, als man durch eigene Leistungen gezahlt hat, also von jeder geschäftlich getätigten Ausgabe die Vorsteuer zurückbekommen, oder maximal in Höhe der durch eigene Leistungen entstandenen USt?

  • Bis zu welchem Zeitpunkt vor Gründung des Unternehmens können geschäftliche Ausgaben abgesetzt werden, z.B. weil man sich einen neuen Computer aufgrund eines guten Angebots schon etwa 1 Monat vor dem eigentlichen Anmelden des Gewerbes angeschafft hat? 3 Monate, kann das sein?

Wäre super, wenn ihr mir da etwas helfen, könntet.

Gruß

Josef

Hallo,

ich bin seit kurzem Gewerbetreibender und muß nun meine erste
Umsatztsteuervorauszahlung/-erklärung leisten. Meine Fragen:

  • Da ja am Anfang einige Investitionen zu tätigen waren und
    das Geschäft noch nicht so gut läuft sind die USt, die aus
    meinen erbrachten Leistungen entstanden sind geringer, als die
    Vorsteuer, die ich durch diverse Investitionen/Ausgaben
    rückerstattet bekommen kann. Kann man mehr USt rückerstattet
    bekommen, als man durch eigene Leistungen gezahlt hat, also
    von jeder geschäftlich getätigten Ausgabe die Vorsteuer
    zurückbekommen, oder maximal in Höhe der durch eigene
    Leistungen entstandenen USt?
  • kann unbegrenzt höher sein als die zu zahlende Umsatzsteuer…
  • Bis zu welchem Zeitpunkt vor Gründung des Unternehmens
    können geschäftliche Ausgaben abgesetzt werden, z.B. weil man
    sich einen neuen Computer aufgrund eines guten Angebots schon
    etwa 1 Monat vor dem eigentlichen Anmelden des Gewerbes
    angeschafft hat? 3 Monate, kann das sein?
  • Anschaffungen oder Aufwendungen, bei denen beim Erwerb schon klar war, dass diese dem Unternehmen dienen können auch vor tatsächlicher Aufnahme der Tätigkeit angesetzt werden - genaue zeitliche Grenze ist mir nicht bekannt - 3 Monate sehe ich jedoch als unproblematisch an.

Wäre super, wenn ihr mir da etwas helfen, könntet.

Gruß

Josef

Gruß Inder

Sofern die Vorsteuern höher sind als die Umsatzsteuer, ist es zweckmäßig, bei Abgabe der Ust-Voranmeldung mit Kopien die wesentlichen Vorsteuerbeträge nachzuweisen. Das erpart Rückfragen des Finanzamtes und beschleunigt die Erstattung.
Gruß Oedi