Wie Umsatzsteuervoranmeldung tätigen

Hallo,

wie ich verstanden habe muss ich als Freiberufler wenn ich am 1.11 eine Rechnung geschrieben habe bis zum 10.1. die Umsatzsteuer dem FA überweisen.

Meine Fragen:

  • woher weiss das FA ob ich eine Rechnung geschrieben habe?
  • fordert mich das FA dazu auf die USt zu zahlen oder muss ich es selbst tun (das FA hat mir bis jetzt nur die Steuer-Nummer mitgeteilt)
  • wie Überweise ich die USt? Was muss auf der Überweisung stehen?
  • gibt es Formulare, die ich einreichen muss oder reicht ein Brief(Z.B. Hallo liebes FA, meine USt im Dezember hat xyz Euro betragen, Betrag habe ich überwiesen)
  • Es gibt die Möglichkeit die USt erst anzumelden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat, wie beantrage ich das?

Vielen Dank

Robert

PS: Vielleicht schreibt jemand eine FAQ dazu. Ich habe keine gefunden.

Hallo Robert,

wie ich verstanden habe muss ich als Freiberufler wenn ich am
1.11 eine Rechnung geschrieben habe bis zum 10.1. die
Umsatzsteuer dem FA überweisen.

Jein. Termin ist bei monatlicher Abgabe der 10. des Folgemonats (also 10.12.), wenn Du keine sog. Dauerfristverlängerung beantragt und Sondervorauszahlung geleistet hast. Bei Abgabe pro Quartal ists der 10.1., da hast Du recht. Wie weit ist Deine steuerliche Erfassung gediehen? Bist Du noch nicht aufgefordert worden, Deine UStVAen monatlich bzw. vierteljählrich vorzulegen?

Meine Fragen:

  • woher weiss das FA ob ich eine Rechnung geschrieben habe?

Das FA weiß nur, dass Du selbständig tätig ist. Vorausgesetzt, Du hast dieses (im Fall Gewerbe) bei der Gemeinde oder (im Fall freier Beruf) beim FA ordnungsgemäß kundgetan.

  • fordert mich das FA dazu auf die USt zu zahlen oder muss ich
    es selbst tun (das FA hat mir bis jetzt nur die Steuer-Nummer
    mitgeteilt)

Seltsam. Zusammen mit der Mitteilung der Steuernummer erfolgt bei Neugründungen üblicherweise die Aufforderung zur Abgabe von USt-VAn monatlich bzw. vierteljährlich. Grundsätzlich musst Du die USt-VA ohne besondere Aufforderung vorlegen und gleichzeitig bezahlen.

  • wie Überweise ich die USt? Was muss auf der Überweisung
    stehen?

Name des Unternehmens, Steuernummer und der Text „UStVA für (Zeitraum)“. Es ist nützlich, die Beträge im Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Dann gewinnst Du ein paar Cent Zinsen, weil der Einzug immer erst nach der Fälligkeit geschieht, und Du erntest keine Zuschläge. Du kannst den Einzug auf USt und LSt begrenzen, dann erlebst Du keine Überraschungen mit ggf. strittigen ESt-Beträgen.

  • gibt es Formulare, die ich einreichen muss oder reicht ein
    Brief(Z.B. Hallo liebes FA, meine USt im Dezember hat xyz Euro
    betragen, Betrag habe ich überwiesen)

Es gibt ein Formular dafür. Auf diesem musst Du die steuerpflichtigen Umsätze, die USt, die abziehbare Vorsteuer und die Zahllast eintragen (und noch viele andere Dinge, die bei Dir wahrscheinlich keine Rolle spielen). Die Formulare gibts beim FA.

  • Es gibt die Möglichkeit die USt erst anzumelden, wenn der
    Kunde die Rechnung bezahlt hat, wie beantrage ich das?

Was hast Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf die Frage geschrieben, ob Du die Versteuerung nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten vornehmen willst? Wenn Du Ist-Versteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) beantragt hast und nichts weiter dazu gehört hast, ist der Voranmeldungszeitraum der Monat/das Quartal, in dem Du das Geld vom Kunden bekommst. Wenn Du sie irrtümlich nicht beantragt hast, kannst Du das formlos nachholen: „Irrtümlich habe ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung etc. … Hiermit beantrage ich die Versteuerung meiner Umsätze nach vereinnahmten Entgelten, auch rückwirkend für den gesamten Zeitraum seit Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit.“

Sachbearbeiter freuen sich immer über die Angabe der Steuernummer im Betreff.

Schöne Grüße

MM