Hej,
ich habe mir Nov. 2001 einen Laptop gekauft, den ich steuerlich absetzen kann.
2001 halber Jahresbetrag
2002 ganzer JB
2003 ganzer JB
Jetzt wuerde ich mir aber gerne -eigentlich sofort, also noch 2003- einen neuen Rechner zulegen wollen.
Nun meine Frage: Ist sofort sinnvoll? Ist Januar 2004 sinnvoller? Ich wuerde den neuen Rechner auch gern absetzen wollen. Gibt es da Probleme, weil der jetzige Laptop eigentlich noch bis 1. Halbjahr 2004 „laeuft“?
Wäre klasse, wenn sich da wer auskennt, der mir weiterhelfen kann!
Danke!
Ann
Hallo Ann,
Jetzt wuerde ich mir aber gerne -eigentlich sofort, also noch
2003- einen neuen Rechner zulegen wollen.
Nun meine Frage: Ist sofort sinnvoll? Ist Januar 2004
sinnvoller? Ich wuerde den neuen Rechner auch gern absetzen
wollen. Gibt es da Probleme, weil der jetzige Laptop
eigentlich noch bis 1. Halbjahr 2004 „laeuft“?
Was passiert mit dem jetzigen Laptop? Er wird nur dann weiter abgeschrieben, wenn er weiter genutzt wird. Wenn Du das alte und das neue Gerät gleichzeitig nutzt (und dieses auf Anfrage auch glaubhaft machen kannst), kannst Du auch die entsprechenden Aufwendungen für beide geltend machen.
Wenn Du den alten nicht mehr weiter nutzt, folgende Fälle:
a) Wenn es um Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geht, tritt der der Abschreibung entsprechende Betrag für das neue Gerät an die Stelle des Betrages für das alte.
b) Wenn es um betriebliche Aufwendungen bei selbständiger Tätigkeit geht, entsteht beim Ersatz des alten Gerätes ein Ertrag in Höhe des Preises, für den Du es verkaufst oder in Zahlung gibst, oder bei privater Weiternutzung in Höhe der Privatentnahme (= Preis, den ein Fremder bezahlen würde). Gleichzeitig wird der Restbuchwert des alten Gerätes (= Anschaffungspreis minus Abschreibungen zum Zeitpunkt des Ersatzes) als Abgang in Aufwand ausgebucht.
Schöne Grüße
MM