durch einen Steuerberater-Wechsel sind einige Lohnsteuerkarten einzelner Mitarbeiter
abhanden gekommen. Wie verhält sich der Arbeitgeber nun zum Jahreswechsel?
Kann hier ggf. ein Duplikat angefordert werden (vom AG?)
Für 2003 werden jetzt im Dezember keine Ersatzlohnsteuerkarten mehr ausgestellt.
Der Arbeitgeber muss eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ ausstellen, auf der er bestätigt, dass ihm Lohnsteuerkarten vorgelegen haben und welche Werte darauf eingetragen waren. Auf diese Lohnsteuerbescheinigung kommen die Werte, die sonst auf der LSt-Karte eingetragen werden.
Trotz des - offenbar nicht reibungslosen - StB-Wechsels muss der Arbeitgeber Lohnkonten für das ganze Jahr führen und aufbewahren. Wenn nichts anderes möglich ist, müssen die Lohnkonten aus den einzelnen Monatsabrechnungen rekonstruiert werden.
Ersatzlohnsteuerkarten für das Jahr 2003 werden noch bis Jahresende ausgestellt. Es werden lediglich keine Änderungen mehr durchgeführt. Ersatzlohnsteuerkarten können beim Einwohneramt gegen schriftliche Erklärung -dass Originalkarte abhanden gekommen ist- bis zum „30.12.2003“ (da am 31.12. normalerweise alle Ämter geschlossen haben) beantragt werden.
umso besser! - Ist dieses eventuell Ländersache? Die mir bekannten Fälle, bei denen Kollegen in die Bredouille geraten sind, haben sich in Wohnsitzgemeinden in Baden-Württemberg und in Hessen ereignet. - Ich habe den Kollegen allerdings jeweils ohne weitere Prüfung geglaubt; liegt auch paar Jahre zurück.
Hallo,
also ich wohn in Nürnberg (Bayern), ich denk aber das diese Prozedure in allen Bundesländern die gleiche ist. Mit der Steuerkarte wird dir immer ein Infoheftchen mitgeschickt, da steht das auch drin.
Es gibt auch Fälle wo keine Ersatzkarte ausgestellt wird, z.B. bei Wechsel des Arbeitsgebers (alter Arbeitsgeber braucht die Karte noch zum abrechnen oder will sie nicht rausgeben wegen Streitigkeiten - neuer Arbeitgeber will auch ne Karte).
Da hilft dann ne Bescheinigung vom Einwohneramt, dass eine Karte mit Klasse X usw. ausgestellt wurde.