Ebenfalls verlustrück- bzw. vortrag

Hi Freunde:smile:
kann ich einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung vor ansatz der Sonderausgaben begrenzen und somit wirksamer vortragen?

LG
Noah

Ein Verlustrücktrag kann auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden. Wichtig !! Hierfür ist ein Antrag zu stellen. Entweder auf der Anlage VA oder auf der 3. Seite des Mantelbogen der Einkommensteuererklärung(steht ziemlich weit unten auf der Seite).

Ein Verlustvortrag kann dagegen nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden.