Hi
(nun gut in der Reihenfolge hier das erste aber wohl eher uninteressant hier
wenn ich ein 2 Fam-Haus habe in der einen Wohnung selber 3-4 Jahre lebte (mit Eig-Zul.) und dieses nun verkaufe ist doch der auf den eigengenutzten teil entfallende Spek.-gewinn steuerfrei (ab einem Jahr selbstnutzung?-wenn das och jmd. am Rande genauer wüßte wär klasse)
Die 2. Wohnung „erwirtschaftet“ nun einen Gewinn der ja als priv. Veräußerungsgeschäft der Spek-Steuer unterworfen ist. Kann ich diesen Gewinn um Verluste aus meinem Gewerbebetrieb mindern? oder greift hier die „nicht-verrechenbarkeit“?
wenn ich ein 2 Fam-Haus habe in der einen Wohnung selber 3-4
Jahre lebte (mit Eig-Zul.) und dieses nun verkaufe ist doch
der auf den eigengenutzten teil entfallende Spek.-gewinn
steuerfrei (ab einem Jahr selbstnutzung?-wenn das och jmd. am
Rande genauer wüßte wär klasse)
also, im EStG findet sich folgendes:
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 " … Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;"
also ist die maßgebliche frist hier 3 jahre!
Die 2. Wohnung „erwirtschaftet“ nun einen Gewinn der ja als
priv. Veräußerungsgeschäft der Spek-Steuer unterworfen ist.
Kann ich diesen Gewinn um Verluste aus meinem Gewerbebetrieb
mindern? oder greift hier die „nicht-verrechenbarkeit“?
die nicht verrechenbarkeit die du meinst bezieht sich auf den umgekehrten fall: verlust aus spekulation, gewinn aus gewerbe. dieses könnte NICHT verrechnet werden. deine konstellation ist verrechenbar.
§ 23 Abs. 3 " … Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden;"
es geht hier nur um verluste aus § 23.
einer verrechenbarkeit der verluste aus gewerbebetrieb würden nur die allgemeinen abzugsbeschränkungen entgegenstehen (§ 2 Abs. 3 EStG - verluste über 51.500 EUR oder § 15a EStG - verluste bei beschränkter haftung / kommanditisten etc.)
also, dem verkauf steht nix im wege, wenn der gewinn mit anderen verlusten kompensiert werden kann …