Neugründung eines Unternehmens

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Dez 2003

Hallo,

ich gründe ab 01.01.04 ein Unternehmen. Nun möchte ich hierzu eine Bilanz erstellen. Dazu hätte ich folgende Fragen.

Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug vor 3 Jahren zu zu 6500 € angeschafft und möchte dieses nun zu 100% geschäftlich nutzen. Dieses möchte ich nun aktivieren. Mit welchem Wert setze ich dieses Fahrzeug in der Bilanz an?
Das gleiche Problem habe ich bei der Bewertung von meinem Laptop welches ich vor 2Jahren angeschafft habe. Wie bewerte ich dieses. Ak waren damals 1.998 €.
Leider fehlt mir hierzu der Kaufbeleg (kann ich mir hierzu eine eigene Quittung ausstellen oder ist das für die Erstellung der Bilanz irrelevant.
Klar wenn ich es buchen müsste, brauche ich einen Beleg. Ist die erstellung einer Bilanz mit einer Buchung gleichzusetzen?

Bitte keine Hinweise, dass ich erstmal eine Buchführungskurs besuchen soll. Das Buchen an sich ist bei mir nicht die Schwierigkeit. Ich kann gut Aktiva und Passiva unterscheiden und weiss, wann ich auf Soll und Haben buchen muss.Nun ist eben aller Anfang schwer.

Dann habe ich noch ein Problem mit der Buchung von Belegen vor dem Geschäftsbeginn. Soviel ich weiss kann ich ja Kosten zur Gründung als gewinnmindernd verbuchen. Nun weiss ich aber nicht wie ich das bewerkstelligen soll. Ich nutze die Lexmark-Software. Bevor ich irgendwas verbuchen kann muß ich mein Geschäftsjahr angeben (01.01.04) Nun kann ich aber keine Belege aus dem jahr 2003 verbuchen Dasläßt das Programm nicht zu, da dass Belegdatum vor dem Geschäftbeginn liegt. Wie gehe ich dabei vor? Gebe ich als Belegdatum das 01.01.04 an und weise darauf in dem Buchungstext hin?



Würde mich über Eure Hilfe freuen.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Neugründung eines Unternehmens

    Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug vor 3 Jahren zu zu 6500 €
    angeschafft und möchte dieses nun zu 100% geschäftlich nutzen.
    Dieses möchte ich nun aktivieren. Mit welchem Wert setze ich
    dieses Fahrzeug in der Bilanz an?
    Das gleiche Problem habe ich bei der Bewertung von meinem
    Laptop welches ich vor 2Jahren angeschafft habe. Wie bewerte
    ich dieses. Ak waren damals 1.998 €.
    hi claus,

    § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG: du nimmst bei wirtschaftsgütern die innerhalb von 3 jahren vor eröffnung des betriebes angeschafft wurden die Anschaffungskosten abzuegl. abschreibungen.

    bsp. kauf PKW am 01.07.2001 zu 6.500 EUR, Abschreibung über 5 Jahre, also sind am 01.01.2004 von den 5 jahren bereits 2,5 jahre um, also ist der einlagewert 3.250 und eine restnutzungsdauer 2,5 jahre.

    ggf. auch längere nutzungsdauer. auf jedenfall würde ich monatsgenau rechnen.

    belege... das ist schlecht, wenn du keine belege mehr hast. hier kann der ansatz der wirtschaftsgüuter versagt werden, wenn du es nicht glaubhaft machen kannst, dass eben der der berechnung zugrund gelegte kaufpreis maßgeblich war!

    hoffe ich konnte dir helfen.

    mfg vom

    showbee

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Neugründung eines Unternehmens

    Hallo Claus, Leider fehlt mir hierzu der Kaufbeleg (kann ich mir hierzu
    eine eigene Quittung ausstellen oder ist das für die
    Erstellung der Bilanz irrelevant.
    Hast Du die Waren bar gekauft oder per Girokonto überwiesen bzw. EC-Karte bezahlt ? Im letzteren Fall ist der Kontoauszug meines Wissens nach Beweis genug.

    Grüsse

    Sven

  3. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Neugründung eines Unternehmens

    Grundsätzliche Frage: Weshalb Bilanz? Handelt es sich um einen Handelsbetrieb? Nur dann ist Bilanz erforderlich. Sonst reicht Einnahme-/Überschußrechnung.
    Buchen mit Datum 01.01.04 ist o.k. Belegdatum im Text auch.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Neugründung eines Unternehmens

      Grundsätzliche Frage: Weshalb Bilanz? Handelt es sich um einen
      Handelsbetrieb? Nur dann ist Bilanz erforderlich. Sonst reicht
      Einnahme-/Überschußrechnung.
      Buchen mit Datum 01.01.04 ist o.k. Belegdatum im Text auch.
      Ich bin eingetragener Kaufmann und daher auch zur doppelten Buchführung verpflichtet.
      Bist du sicher das ich die Belege zum 01.01.04 so verbuchen kann. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage.

      Gruß
      Claus

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Vorbereitungshandlungen in der EB

        Hallo Claus, Bist du sicher das ich die Belege zum 01.01.04 so verbuchen
        kann. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage.
        Das HGB gibt dazu nichts gescheites her, dort sind bloß wenige konkrete Einzelfälle explizit behandelt. Auf dem Weg über die "umgekehrte Maßgeblichkeit" gelten aber für die Eröffnungsbilanz auch die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften. In Deinem Fall Sonderfall der Einlage am ersten Tag des WJ 2004. Dazu § 4 Abs 1 Satz 5 EStG: "Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (...), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des WJ zugeführt hat". Dass im vorliegenden Fall trotz der grundsätzlich ergebnisneutralen Einlage ein Aufwand entsteht, ergibt sich aus dem sofortigen Verbrauch der betreffenden WG.

        Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich denke, für Aufwendungen, die sich nicht auf Wirtschaftsgüter (Material und dergleichen) beziehen, nämlich Beratungsleistungen etc., gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Berücksichtigung als Aufwand per 1.1.2004 außer der stillschweigenden Duldung dieser Praxis durch die Finanzbehörde - die sich dadurch eine Veranlagung spart, ohne dass dieses Auswirkungen auf die Besteuerung hätte.

        Was den Vorsteuerabzug betrifft, siehts ähnlich aus:

        Grundsätzlich kann der Steuerpflichtige Unternehmer alle Vorsteuerbeträge "für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind" abziehen (§ 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1 UStG). Entscheidend ist also, dass die LuL für das Unternehmen bezogen worden sind, einschließlich Gründung und Vorbereitung.

        Problematisch, aber auch hier von Fall zu Fall stillschweigend geduldet ist der Vorsteuerabzug in einem anderen Veranlagungszeitraum als dem, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung des anderen Unternehmers (bzw. die Zahlung im Fall Istversteuerer) stattgefunden hat.

        In allen Gründungsfällen, die ich in der Hand hatte, hab ich telefonisch (geht leichter, weil "stillschweigende Duldung" schriftlich demjenigen, der sie ausspricht, eher Schwierigkeiten einbringen kann) vorgefühlt, wie das Wetter ist. In Fällen der klassischen Einmann-GmbH hatte ich immer das Einverständnis, noch bevor ich mit dem Satz zuende war - das hängt damit zusammen, dass das Grausen vor der "Tapete" zur Darstellung des für Ausschüttungen verwendbaren Eigenkapitals bei den veranlagenden Beamten ähnlich ausgeprägt war wie bei den Buchungsknechten. Für Bp-Fälle gibts dann die Telefonnotiz mit Namen bei der Akte.

        Im Fall Einzelunternehmen wurde ich genau einmal dazu verdonnert, die Aufwendungen nach Veranlagungszeitraum auseinanderzufummeln, aber es wurde immerhin auf die Vorlage der dann formal notwendigen, aber mit lauter Nullen geschmückten Ermittlung des Übergangsgewinnes Überschussrechnung/Bilanzierung verzichtet.

        Für eine stillschweigende Buchung per 01.01.2004 spricht, dass sie ein Problem nur darstellen kann, wenn eine BP des VZ 2004 zu einem Zeitpunkt stattfindet, zu dem 2003 festsetzungsverjährt ist oder der Vorbehalt der Nachprüfung für 2003 aufgehoben ist.


        Leider nichts "Glatteres" zu dem vorgeschlagenen Vorgehen weiß




        MM

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Vorbereitungshandlungen in der EB

          Danke für die ausführliche Antwort.
          Dazu hätte ich nochmal eine Frage.
          Also ich habe Belege für die Geschäftsausstattung aus dem Jahr 2003.
          Hier möchte ich die gezahlte MwSt vom Finanzamt wierderholen. Soweit ist das klar. Dies mache ich am besten mit einer gesonderten Umsatzsteuervoranmeldung.

          Aber wie sieht es bei der Eröffnungsbilanz bzw. dem Inventar aus
          Bsp:
          All in one-Drucker 300 €

          Wie gehe ich vor?
          Ich stelle mir das so vor:
          Ich nehme den Drucker mit den AK in das Inventar /Bilanz auf und schreibe dann den Drucker zum 01.01.04 als geringwertiges Anlagegut ab.
          Ist das so korrekt?



          Nochmals Danke [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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