Umsatzsteuer, Erstattung, wie verbuchen?

Hallo,
ich habe eine kleine Frage zum verbuchen von Erstattungen des Finanzamtes.
Zuerst aber mal die Eckdaten:

  • 2-Mann GbR
  • Bereich Webdesign
  • Gründung März 03
  • Weisen MwSt auf Rechnungen aus
  • Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

Wir machen unsere Buchung (Rechnungen, Angebote, UmsatzSt., etc) mit Quickbooks von LexWare. Ich musste mich zwar etwas hineinarbeiten und die Theorie wieder ausgraben, aber nach kurzer Zeit klappte das verbuchen auf den verschiedenen Konten.
Nun die Frage: Ich konnte nirgens, die offizielle Verfahrensweise für die Verbuchung der Erstattungen des Finanzamtes und unsere Zahlungen an selbiges, finden. In manchen Foren meinten manche das Finanzamt als Lieferanten einzurichten und auf das MwSt-Verrechnungskonto (nr 2200) zu buchen. Finde diesen vorschlag aber mehr als fragwürdig.

Hat einer von euch/Ihnen vieleicht einen Tip?

Oliver

Hallo Oliver,

wenn der Lexware-SKR tatsächlich kein separates Konto „USt-Vorauszahlungen“ vorsieht (ich frage mich, warum Lexware Reklame mit „Datev-Schnittstellen“ macht…), bist Du mit dem „Verrechnungskonto USt“ richtig. Die Abstimmung dieser Krabbelkiste erfolgt dann so, dass der Saldo zu jedem Zeitpunkt ausschließlich aus „offenen“ USt-Veranlagungszeiträumen erklärbar sein muss. Dieses erreicht man, indem man zum Abschluss (nach der letzten USt-/Vorsteuerhaltigen Buchung und nach USt-Verprobung) die Salden der Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten auf das Verrechnungskonto umbucht.

FA als Kreditor: Unterjährig möglich, dann hast Du die Steuerverbindlichkeiten in der OPOS-Verwaltung drin. Aber unbedingt zur Bilanz umbuchen, der Saldo wird sonst in der Bilanz unter Verbindlichkeiten aus LuL ausgewiesen! - Möglich auch: einen eigenen Kreditorenkreis aufmachen und den nicht ins Sammelkonto Kreditoren reinsteuern. Also etwa Kreditoren 60000 - 79999 in Verbindlichkeiten aus LuL, 80000 - 89999 in Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben, 90000 - 99999 in Sonstige Verbindlichkeiten. - Das sind aber Schraubereien am individuellen Kontenrahmen, mit denen Du Dich nicht von vornherein belasten solltest.

Wenn Du die Verwaltung über Kreditor und Umbuchen zum Stichtag nicht praktizieren möchtest, sollte es im SKR auf jeden Fall ein Konto „Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben“ geben: Die müssen in der Bilanz separat ausgewiesen werden, brauchen also mindestens ein Sachkonto für sich.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Werde mich gleich nochmal an Quickbooks begeben.

Gruß
Oliver

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Umbuchungen auf die Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuerkonten würde ich nicht vornehmen. Die Jahressummen dieser Konten werden doch noch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung benötigt.
Umsatzsteuerzahlungen an das FA oder Erstattungen gehören auf ein Konto „Umsatzsteuervorauszahlungen“
Für die Ust-Jahreserklärung wird die Summe dieses Kontos, also die Summe der Vorauszahlungen, wiederum benötigt.

Hallo oedi,

Umbuchungen auf die Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuerkonten würde
ich nicht vornehmen.

Zum Abschluss?? Da ist bei der Arbeit mit einem zentralen USt-Verrechnungskonto gar nichts anderes möglich, wenn man dieses Verrechnungskonto nicht als einen undurchdringlichen Dschungel mitschleppen will.

Ob es sinnvoller ist, diese Buchungen in der EB des Folgejahres vorzunehmen, oder ob Bilanzidentität Vorrang hat und daher schon (und zwar, wie gesagt, nach der letzten USt-haltigen Buchung und nach USt-Verprobung) per Schlussbilanz umgebucht werden muss, wird unterschiedlich beurteilt. Erfahrungsgemäß ist das technische Argument „offener Ausweis nach Konten“ das des Buchhalters, der sich bei der USt-Verprobung und Erstellung der Steuererklärung nicht mit irgendwelchen exceleien rumschlagen will, und das eher akademische „ein einziges abgestimmtes USt-Konto entspricht der Bilanzposition“ das des Wirtschaftsprüfers bzw. WP-Assistenten.

Umsatzsteuerzahlungen an das FA oder Erstattungen gehören auf
ein Konto „Umsatzsteuervorauszahlungen“

Man nehme, so man hat: Völlig einverstanden. Wenn man aber mit einer Software zu tun hat, deren hinterlegter SKR kein separates Konto für Datev-04-3820 vorsieht, kann es auf verschiedenen Ebenen seltsame Folgen haben, wenn man ein solches Konto individuell einrichtet.

Für die Ust-Jahreserklärung wird die Summe dieses Kontos, also
die Summe der Vorauszahlungen, wiederum benötigt.

Dieses ist der entscheidende Vorteil. Das nach meiner Beschreibung abgestimmte USt-Verrechnungskonto, welches nur „offene“ USt-Werte enthält, ist - wenn abgestimmt - jedoch auch eine höchst übersichtliche Angelegenheit: Der Saldo ergibt sich aus USt-Zahllasten bzw. -Forderungen aus allen früheren Zeiträumen, soweit diese noch nicht erklärt und/oder bezahlt sind, zuzüglich den UStVAen per Stichtag.

Dein Vorschlag, der Datev-Struktur zu folgen, ist sicherlich das beste, was man machen kann, wenn die nötigen Einzelkonten im SKR vorhanden sind. Wenn nicht, halte ich das Einrichten von individuellen USt-Konten nur für ratsam, wenn man Erfahrung mit dem jeweiligen System hat und dadurch gewährleistet ist, dass alle Funktionen des neu eingerichteten Kontos ok sind. Wenn man hier unsicher ist, ist der Umgang mit einem zentralen USt-Verrechnungskonto der weniger riskante. Ums Abstimmen kommt man eh nicht rum, und das ist bei - je nach Fall - gut fünfzehn einzelnen Beträgen ziemlich easy.

Schöne Grüße

MM