Mein Bruder und ich wollen eine GmbH gründen. Was ist
steuerlich besser wenn wir uns Lohn zahlen wollen :
Privatentnahme bzw. Aufwandsentschädigung jeden Monat
oder
Gehaltszahlung mit allen sozialen Abzügen ?
Hallo Oliver,
bei einer GmbH gibt es keine Privatentnahme, sondern nur Geschäftsführergehälter. Diese müssen am Beginn des Geschäftsjahres für das ganze Geschäftsjahr von der Gesellschafterversammlung festgelegt und beschlossen werden. Auch eventuelle Boni müssen am Anfang des Geschäftsjahres per Gesellschafterbeschluss festgelegt werden. Es geht also nicht, wenn das Geschäft in einem Jahr gut läuft, sich einfach im Laufe des Jahres das Gehalt zu erhöhen. Wichtig sind hier fristgerechte Einladungen zur Gesellschafterversammlung und von allen Gesellschaftern unterschriebene Protokolle der Versammlungen mit den entsprechenden Beschlüssen. Zahlungen, die über die festgelegten Geschäftsführergehälter hinausgehen, werden von den Finanzämtern als vorweggenommene Gewinnausschüttung behandelt und dementsprechend besteuert.
Wenn jeder von Euch 50% der GmbH hält, ist keiner dominierend und ihr seid dann sozialversicherungspflichtig, so euer Einkommen nicht über die Sozialversicherungsgrenze hinausgeht.
Wenn einer mehr als 50% der GmbH-Anteile hält, dann gilt der automatisch als Unternehmer und muss sich selber versichern, egal wieviel (oder wenig) er verdient. Für den anderen (
Ich glaube, ihr müsst mal dringend zu einem Steuerberater!!!
Gruß
Michael
Hallo Michael,
danke für die Infos. Leider scheint unsere Steuerberaterin im Urlaub zu sein, wir kriegen Sie nicht. Da wir an unserem Businessplan sitzen, müssen wir uns hier im Forum behelfen.
Mein Bruder und ich wollen eine GmbH gründen. Was ist
steuerlich besser wenn wir uns Lohn zahlen wollen :
Privatentnahme bzw. Aufwandsentschädigung jeden Monat
oder
Gehaltszahlung mit allen sozialen Abzügen ?
Hallo Oliver,
bei einer GmbH gibt es keine Privatentnahme, sondern nur
Geschäftsführergehälter.
oder „normale Gehälter“ für die Angestellten/ Arbeiter
Diese müssen am Beginn des
Geschäftsjahres für das ganze Geschäftsjahr von der
Gesellschafterversammlung festgelegt und beschlossen werden.
Nein ! können auch i.l.d. Jahres, jedoch vor dem entsprechenden Beginn des Monates festgelegt werden…
Auch eventuelle Boni müssen am Anfang des Geschäftsjahres per
Gesellschafterbeschluss festgelegt werden. Es geht also nicht,
wenn das Geschäft in einem Jahr gut läuft, sich einfach im
Laufe des Jahres das Gehalt zu erhöhen.
wenn es gut läuft - wieso nicht ???
Wichtig sind hier
fristgerechte Einladungen zur Gesellschafterversammlung und
von allen Gesellschaftern unterschriebene Protokolle der
Versammlungen mit den entsprechenden Beschlüssen. Zahlungen,
die über die festgelegten Geschäftsführergehälter hinausgehen,
werden von den Finanzämtern als vorweggenommene
Gewinnausschüttung behandelt und dementsprechend besteuert.
verdeckte Gewinnausschüttung !!!
Wenn jeder von Euch 50% der GmbH hält, ist keiner dominierend
und ihr seid dann sozialversicherungspflichtig, so euer
Einkommen nicht über die Sozialversicherungsgrenze hinausgeht.
falsch - Gesellschaftergeschäftsführer mit jeweils 50% Anteilen und entsprechenden Stimmrechten können sozialversicherungsfrei gehalten werden…
Wenn einer mehr als 50% der GmbH-Anteile hält, dann gilt der
automatisch als Unternehmer und muss sich selber versichern,
egal wieviel (oder wenig) er verdient. Für den anderen
(
wie schon gesagt, selbst bei anteilen unter 50% kann eine beherrschung vorliegen, gerade wenn familienbande dazukommt und geschwister/eheleute etc. gemeinsam beherrschen können.
ansonsten sollte in einem businessplan nur die gesamte höhe der vergütungen angegeben werden. am besten noch die splittung in grundbezüge, variable bezüge, soziale vorsorge und sachbezüge.
die konkrete gestaltung sollte dann in die hände der steuerberaterin.