Verluste aus gewerbe übertragen n.Folgejahr

Hallo,
wenn ich meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Gewerbe (bei dem ich durch Ausgaben im ersten Jahr Verlust habe)zulässigerweise saldiert habe , wie ist das für die ESt-erklärung des folgejahres zu berücksichtigen? Fängt man dann mit dem Verlustvortrag aus gewerbeeinkünften an und muss diese „abarbeiten“, um ggf. das Nichtvorliegen von Liebhaberei zu begründen ? Oder fängt man im Folgejahr ohne Verlustvortrag wieder bei Null an? Bei letzterem wäre es natürlich viel leichter, eine Gewinnorientierung glaubhaft zu machen, da vorerst keine größeren Investitionen anfallen.
Gruß
rakete

Hallo,

so streng rechnerisch gehts bei der Frage „Liebhaberei“ nicht unbedingt zu.

Entscheidend ist: (a) Gewinnerzielungsabsicht (b) - sekundär - „erzielbarer Gesamtgewinn“ (über die beabsichtigte Dauer der Tätigkeit anfallend) © auch hier: „Gesamtbild der Verhältnisse“.

(a) spielt in Deiner Situation eine Rolle. Anlaufverluste, die unter anderem aus der Anschaffung von zulässig sofort abgeschriebenen GWG, von Aufwendungen für Werbung, Akquisition usw. und von - beim Überschussrechner nicht als Bestand aktiviertem - Material herrühren können, fallen erstmal planmäßig an. Du solltest zeigen können, dass der betriebswirtschaftliche Nutzen dieser Aufwendungen auf Dauer höher ist, bzw. dass damit wenigstens unter vernünftigen Annahmen unabhängig vom tatsächlichen Geschäftsverlauf zu rechnen wäre.

(b) hier würde ein Vortrag des Verlustes eine Rolle spielen, aber auf der anderen Seite nicht nur der im Folgejahr erzielte Gewinn, sondern auch künftige bei planmäßiger weiterer Entwicklung.

© heißt z.B., daß ein Gewerbe, welches in der Nähe zu einem Hobby liegt - z.B. Hardwareservice bei einem begeisterten PC-Schrauber, Reisebegleitung bei einem Sprachfan, kunsthistorische Publikationen und dergleichen - eher als Liebhaberei anzusehen ist und also eher durch Rechnen mit Verlusten und Gewinnen über die Jahre weg von der Liebhaberei abgegrenzt werden muss als etwa das Betreiben eines Raumreinigungsunternehmens, bei dem man kaum Liebhaberei unterstellen wird, wenn es sich nicht so entwickelt, wie beabsichtigt war.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
erstmal danke für die prompte Antwort.
Konkret: Ich hab mit einem kleinen ebay-Handel nebenberuflich angefangen.
Kosten sind angefallen für einen neuen Aldi-PC der minst. 90 Prozent für dieses Geschäft genutzt wird.Außerdem Scanner und Drucker. Soviel ich weiß, abschreibbar über 4 Jahre.
Außerdem T-online Kosten, Antivirensoftware, ebaykosten, anschaffungskosten von waren, Porto.
Ich halte das alles für absetzbar. Wenn ich z.B. über 3-4 Jahre (dann wäre ja auch evtl ein neuer PC fällig), den Verlustvortrag der Vorjahre auf nahezu Null bringen kann, muss ich mir wegen Liebhaberei keine Sorgen machen?
Achja ! Muss ich bei dem Verlustvortrag auch immer wieder die saldierung mit meinen nichtgewerblichen Einkünften berücksichtigen?
Gruß
rakete

Hallo nochmal,

Wenn ich z.B. über 3-4
Jahre (dann wäre ja auch evtl ein neuer PC fällig), den
Verlustvortrag der Vorjahre auf nahezu Null bringen kann, muss
ich mir wegen Liebhaberei keine Sorgen machen?

Selbst wenn insgesamt Verluste stehen bleiben, ist das im Fall Handelsgewerbe grundsätzlich nicht kritisch, weil man Handel üblicherweise nicht als Liebhaberei treibt. Meine 82 jährige Mutter erzählt von einem Viehhändler, der nur aus Spaß am Makeln auch am Schabbes, wenn er kein Geld nehmen durfte, bei den Geschäften anderer unentgeltlich mitgemischt hat, meistens zum Vorteil aller - aber das ist aus einer anderen Zeit und aus einer untergegangenen Welt.

Drei oder vier Jahre sind ein Zeitraum, auf den so ein Geschäft zu planen wahrscheinlich nicht unvernünftig ist. Als e-bay-Profi wirst Du eher wissen, was die guten Beurteilungen vor drei Jahren Dir heute noch bringen können.

Wenn über einen solchen noch nicht unüberschaubaren Zeitraum insgesamt nichts liegen bleibt, kann das ja auch daran liegen, dass die Chose anders geplant war als sie sich dann entwickelt hat. Wenn ein entsprechender Plan nicht von unsinnigen Idealannahmen ausgeht, kann man ihn zur Begründung gut ins Feld führen. Am besten ist in so einem Fall, wenn die dazu vorgelegten Unterlagen eindeutig nicht hinterher aus dem Hut gezaubert sind (Maschinendatum?).

Sorgen täte ich mir an einem Punkt machen: Wenn ich Dich veranlagen sollte, würde ich mich zuerst fragen, wie Du die Trennung private/geschäftliche Nutzung vorgenommen hast und Dich hier zu einer Begründung auffordern, inwiefern der hoch angesetzte Anteil geschäftlicher Nutzung nicht zur Finanzierung Deines privaten Vergnügens mit PC, Websurfen etc. dient. Eine ziemlich konkrete Herleitung des Anteils geschäftlicher Nutzung zu überlegen ist sicher nicht verkehrt.

Achja ! Muss ich bei dem Verlustvortrag auch immer wieder die
saldierung mit meinen nichtgewerblichen Einkünften
berücksichtigen?

Nein, die spielt bloß für die Besteuerung selbst eine Rolle. Das Gewerbe wird bei der Abgrenzung zur Liebhaberei nur in sich und für sich beurteilt.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
danke, das hat mir schon sehr geholfen.

Sorgen täte ich mir an einem Punkt machen: Wenn ich Dich
veranlagen sollte, würde ich mich zuerst fragen, wie Du die
Trennung private/geschäftliche Nutzung vorgenommen hast und
Dich hier zu einer Begründung auffordern, inwiefern der hoch
angesetzte Anteil geschäftlicher Nutzung nicht zur
Finanzierung Deines privaten Vergnügens mit PC, Websurfen etc.
dient. Eine ziemlich konkrete Herleitung des Anteils
geschäftlicher Nutzung zu überlegen ist sicher nicht verkehrt.

Die Überlegung hab ich schon gemacht. Anhand der Bewertungen kann nachvollzogen werden, dass ich bedeutend weniger privat kaufe als verkaufe. Für das Surfen und e-mail-Beantworten dient mir im wesentlichen mein Büro-PC ( wie grad jetzt) zur Verfügung. Für Spiele hab ich ja eine Konsole und Privatschreiben verfasse ich am Alt-PC, den meine tochter übernommen hat. Das ist alles nicht mal gelogen. Für die Standartausstattung des häufig gekauften Aldi-PC kann ich ja nichts, selbst wenn ich nicht alles an Soft- und Hardware benötigen würde.

Mit dankbarem Gruß
Rakete