Steuernummer auf Gutschrift ??

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Dez 2003

Bisher mußte man auf Rechnungen seine eigene Steuernummer mit angeben. Nun habe ich gehört, dass man jetzt auch auf ausgehende Gutschriften die Steuernummer DES EMPFÄNGER, also die meines Kunden abgeben muß. Ist das richtig ???

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 2 hilfreich
    Re: Steuernummer auf Gutschrift ??

    Hallo Hermann,

    das kommt drauf an.

    Gutschrift im Sinn von Stornierung oder Minderung einer eigenen Rechnung, also "Rechnung mit umgekehrtem Vorzeichen": Eigene Steuernummer.

    Gutschrift im Sinn von Abrechnung einer Leistung, die deren Empfänger erbracht hat (Honorar, Provision ...), also "ersetzt Rechnung, die der Empfänger der Gutschrift stellen würde": Steuernummer des Empfängers.

    Schöne Grüße


    MM

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Steuernummer auf Gutschrift ??

      Danke, das ist eine Auskunft die ich verstehe. Vielen Dank, hat mir sehr geholfen !

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Steuernummer auf Gutschrift ??

        Nur noch kurze Info und Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 28.6.2002 betreffend der Angabe der Steuernummer.

        Danach ist der Gutschriftempfänger verpflichtet, dem Aussteller der Gutschrift seine Steuernummer mitzuteilen.

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