Verluste rücktragen?

Hallo Steuerexperten,

als Einzelunternehmer haben wir 2002 einen Gewinn, 2003 vorraussichtlich einen Verlust gemacht.
Den Verlust aus dem Gewerbebetrieb können wir nach 2002 zurücktragen, den Einkommenssteuerbescheid für 2002 ändern lassen und kriegen einen Anteil der Einkomenssteuer von 2002 zurück, richtig soweit?

Meine Frage ist ob auch besondere Aufwendungen und Sonderausgaben die wir 2003 geltend machen für 2002 relevant sind? (also z.B. 2002 Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer 30.000 Euro. 2003 10000 Euro Verlust im Gewerbe, 5000 Euro besondere Aufwendungen - wird jetzt 2002 mit 15.000 neu veranlagt?)

Danke für eure hilfe

hi,

zurückgetragen werden negative einkünfte aus 2003, die sich in 2003 nicht steuerlich ausgewirkt haben. ein rücktrag von sonderausgaben (spenden, vorsorgeaufwendungen) oder aussergewöhnlichen belastungen ist nicht möglich, auch wenn diese sich nicht auf die steuer ausgewirkt haben.

also: gewinnermittlung 2003 erstellen, steuererklärung 2003 dazu, verlustrücktrag ggf. beschränken (mantelbogen seite 3 unten) und der bescheid aus 2002 wird geändert.

mfg vom

showbee