Nochmal: Bewertung von Wirtschaftsgütern

Hallo,

ich muß mich nochmal melden. Ich bin gerade dabei meine Erstbilanz zu ertsellen.
Nun wolllte ich mein gebrauchtes KFZ aktivieren. Wie mir vorgeschlagen wurde, wollte ich die AK aus dem Jahr der Anschaffung (2001) als Basis nehmen und dann linear abschreiben. Nach dieser Methode wäre mein Fahrzeug zum 01.01.04 noch rund 2500 € Wert.
Dies entspricht aber keinesfalls den tatsächlichen Marktverhältnissen. Ich muss dazu sagen, dass es sich dabei um ein Fahrzeug handelt dass fast 30 Jahre alt ist, und demnächst zum Oldtimer wird.
Wenn ich nun dieses fahrzeug in 3 Jahren verkaufe erziele ich wahrscheinlich rund 7000 €. Dies würde mich ja benachteiligen, da ich diese Mehreinnahme versteuern müsste.
Weiss jemand wie ich in einem solchen Fall vorgehe, und ob ich das Fahrzeug mit dem tasächlichen Marktwert aktivieren kann?

Nochmals Danke
Viele Grüße
Claus

Hallo!

Das Fahrzeug soll zweifelsfrei zum Betriebsvermögen gehören? Ok! Damit überführst Du ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens ins Betriebsvermögen. Das kann entweder im Rahmen eines laufenden Geschäfts als Enlage (§6 Abs.1 Nr.5 EStG) oder bei Betriebseröffnung (§ 6 Abs.1 Nr.6 => Nr.5 EStG) geschehen.

Innerhalb von drei Jahren ab Kauf (taggenaue Berechnung!) sind in beiden Fällen die um die AfA geminderten Anschaffungskosten zwingend die Höchstgrenze, ein niedrigerer tatsächlicher (Teil-) Wert ist zu berücksichtigen.

Wenn Du das Fahrzeug zum 1.1.2004 einlegst (so hab ich´s verstanden), darf die Anschaffung zwecks Ansatz des tatsächlichen Wertes also nicht nach dem 31.12.2000 erfolgt sein. Du hast das Auto aber erst 2001 gekauft. Deshalb führt kein Weg an der Beschränkung des Einlagewertes vorbei. Lediglich die Nutzungsdauer und mittelbar die Höhe der Begrenzung könnte noch argumentativ beeinflusst werden.

Ciao!
Nemo