Änderung Steuerklasse nach Hochzeit

Hallo!
Ich habe am 08.12. dieses Jahres geheiratet.
Meine Frau studiert noch, so dass ich künftig die Steuerklasse III haben möchte.
Dieses habe ich auch bereits gestern für die Steuerkarte 2004 eintragen lassen beim Einwohnermeldeamt.
Wie sieht es aus mit dem Jahr 2003? Es gibt doch die Möglichkeit sich rückwirkend für den Rest des Jahres eine Steuererstattung rauszuholen mit der nächsten Steuererklärung.
Was muss ich jetzt dafür tun? Muss ich die Steuerkarte für 2003 ebenfalls noch ändern lassen beim Einwohnermeldeamt, muss ich beim Finanzamt irgendwas anmelden oder ist das alles eine Prozedur die ausschließlich über die nächste Steuererklärung läuft?
Mit der Bitte um schnelle Antworten, da ich ja ggf. noch irgendwie die Steuerkarte von meinem Arbeitgeber organisieren muss.

Danke im Voraus!
Gruß
Daniel

Glückwunsch :smile:

Du machst in 2004 eine Einkommensteuererklärung für 2003, und bekommst dann vermutlich eine schöne Erstattung durch die Vergünstigung des Ehegattensplittings. Deine Steuerklasse musst du dazu nicht ändern lassen, das ist nur für den Abzug der monatlichen Lohnsteuer wichtig.

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Ergänzung
Hallo zusammen,

stimmt alles, aber für die Allgemeingültigkeit der Hinweis :

Wenn man früher im Jahr heiratet, lohnt es sich durchaus, sich die Steuerkarte vom Arbeitgeber anzufordern, die Steuerklasse eintragen zu lassen und somit weniger Steuerabzug vom Lohn zu haben.

Da der Lohn in diesem Jahr aber sicher schon „gelaufen“ ist, macht das keinen Sinn. Alles Weitere so, wie von Beate beschrieben.

Auch meinen Glückwunsch !

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

beim Steuerklassenwechsel muss man sehr vorsichtig sein. Ersteinmal muss man klären, ob deine Frau Einkünfte über die Lohnsteuerkarte bezieht? Dann ist mit der Konstellation 3/5 immer die Bedingung, dass du eine Steuererklärung abgeben „musst“. Die Konstellation 3/5 fängt bei einem Unterschied der Einkünfte von 40/60 an besser sogar 30/70. Das heisst, wenn deine Frau weniger als 40% von eurem Gesamt einkünften verdient dann lohn es sich wenn eure Eunkünfte darüber liegen, dann werdet ihr bei eurer Steuererklärung nachzahlen dürfen!

Ich stehe sowieso auf dem Standpunkt, man gibt das geld das man jeden Monat mehr zur Verfügung hat doch sowieso gleich wieder aus. Also freue ich mich doch viel mehr darüber wenn ich (nach meiner Steuererkärung) einen großen Betrag vom Finanzamt erdattet bekomme ?!

LG Manuela

PS: Wenn man vorher 1 hatte und dann auf 4 wechselt hat man keine Änderung bei der monatlichen LSt. Nur den Vorteil duch den Ehegattensplitting im Zuge der Steuererklärung.