Mieteinhamen
(Autor: T r u l l і, Frage gestellt am So, 21. Dez 2003)
Hallo www-ler,
ich habe eine Frage zur Besteuerung von Mieteinnahmen. Meine Schwester und ich haben ein Haus geerbt, was uns je zur hälfte gehört.
Die Einnahmen erzielen wir erst ab dem Jahr 2004, aber dennoch würde es mich interessieren, wie es mit der steuerlichen Seite aussieht.
Werden die Mieteinnahmen in einer extra Erklärung versteuert und je zur Hälfte unserem jeweiligen persönlichen Steuersatz angerechnet? werden die Ausgaben auch dementsprechend halbiert?
Danke
Marku
ich habe eine Frage zur Besteuerung von Mieteinnahmen. Meine Schwester und ich haben ein Haus geerbt, was uns je zur hälfte gehört.
Die Einnahmen erzielen wir erst ab dem Jahr 2004, aber dennoch würde es mich interessieren, wie es mit der steuerlichen Seite aussieht.
Werden die Mieteinnahmen in einer extra Erklärung versteuert und je zur Hälfte unserem jeweiligen persönlichen Steuersatz angerechnet? werden die Ausgaben auch dementsprechend halbiert?
Danke
Marku
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Re: Mieteinhamen
(Autor: Ι n d е r, Antwort nach 5 h, 43 Min)
Hi,
steuerlich gesehen seit ihr eine grundstücksgemeinschaft und müßt eine gesonderte und einheitliche feststellungserklärung beim Fa abgeben - dabei werden die mieteinnahmen und die steuerlich abzugsfähigen werbungskosten miteinander verrechnet - das ergebnis wird in eurem fall (50:50) jeweils hälftig zu euren pers. einkünften hinzugerechnet und entsprechend in der einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Gruß Inder
steuerlich gesehen seit ihr eine grundstücksgemeinschaft und müßt eine gesonderte und einheitliche feststellungserklärung beim Fa abgeben - dabei werden die mieteinnahmen und die steuerlich abzugsfähigen werbungskosten miteinander verrechnet - das ergebnis wird in eurem fall (50:50) jeweils hälftig zu euren pers. einkünften hinzugerechnet und entsprechend in der einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Gruß Inder
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Re^2: Mieteinhamen
(Autor: Т r u l l і, Antwort nach 18 h, 48 Min)
meine schwester und ich machen meist zu unterschiedlichen zeitpunkten die steuer. muss man beide formualre gemeinsam einreichen oder kann ich evtl. das formuialr zu einem späteren zeitpunkt nachreichen?
denke wohl eher, dass erste ist der fall.
denke wohl eher, dass erste ist der fall.
Re^3: Mieteinhamen
(Autor: K i e ѕ e, Antwort nach 19 h, 12 Min)
Hallo Trulli
Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Einkommensteuererklärung bereits bearbeitet sein, kann der Gewinn/Verlust aus Vermietung problemlos geändert werden. Wenn noch keine Einkommensteuererklärung eingegangen ist legt das FA die Mitteilung zu den Akten und wartet.
Also keine Hektik mit den Erklärungen...
Gruß Kiese
meine schwester und ich machen meist zu unterschiedlichen
zeitpunkten die steuer. muss man beide formualre gemeinsam
einreichen oder kann ich evtl. das formuialr zu einem späteren
zeitpunkt nachreichen?
denke wohl eher, dass erste ist der fall.
Wann Ihr Eure persönliche Einkommensteuererklärung macht ist vollkommen egal. Jeder von euch trägt den Gewinn / Verlust aus der Feststellungserklärung zur Hälfte bei sich in die Anlage V in Zeile 21 ein. Wenn die Feststellungserklärung irgendwann bearbeitet ist, ergeht an Euch ein Bescheid und an das Einkommensteuerfinanzamt eine Mitteilung über den Gewinn.zeitpunkten die steuer. muss man beide formualre gemeinsam
einreichen oder kann ich evtl. das formuialr zu einem späteren
zeitpunkt nachreichen?
denke wohl eher, dass erste ist der fall.
Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Einkommensteuererklärung bereits bearbeitet sein, kann der Gewinn/Verlust aus Vermietung problemlos geändert werden. Wenn noch keine Einkommensteuererklärung eingegangen ist legt das FA die Mitteilung zu den Akten und wartet.
Also keine Hektik mit den Erklärungen...
Gruß Kiese
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