Mieteinhamen

Von: , Frage gestellt am So, 21. Dez 2003

Hallo www-ler,

ich habe eine Frage zur Besteuerung von Mieteinnahmen. Meine Schwester und ich haben ein Haus geerbt, was uns je zur hälfte gehört.

Die Einnahmen erzielen wir erst ab dem Jahr 2004, aber dennoch würde es mich interessieren, wie es mit der steuerlichen Seite aussieht.

Werden die Mieteinnahmen in einer extra Erklärung versteuert und je zur Hälfte unserem jeweiligen persönlichen Steuersatz angerechnet? werden die Ausgaben auch dementsprechend halbiert?

Danke
Marku

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mieteinhamen

    Hi,

    steuerlich gesehen seit ihr eine grundstücksgemeinschaft und müßt eine gesonderte und einheitliche feststellungserklärung beim Fa abgeben - dabei werden die mieteinnahmen und die steuerlich abzugsfähigen werbungskosten miteinander verrechnet - das ergebnis wird in eurem fall (50:50) jeweils hälftig zu euren pers. einkünften hinzugerechnet und entsprechend in der einkommensteuererklärung berücksichtigt.

    Gruß Inder [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Mieteinhamen

      meine schwester und ich machen meist zu unterschiedlichen zeitpunkten die steuer. muss man beide formualre gemeinsam einreichen oder kann ich evtl. das formuialr zu einem späteren zeitpunkt nachreichen?

      denke wohl eher, dass erste ist der fall.

      • Antwort von nach 19 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Mieteinhamen

        Hallo Trulli



        Wann Ihr Eure persönliche Einkommensteuererklärung macht ist vollkommen egal. Jeder von euch trägt den Gewinn / Verlust aus der Feststellungserklärung zur Hälfte bei sich in die Anlage V in Zeile 21 ein. Wenn die Feststellungserklärung irgendwann bearbeitet ist, ergeht an Euch ein Bescheid und an das Einkommensteuerfinanzamt eine Mitteilung über den Gewinn.
        Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Einkommensteuererklärung bereits bearbeitet sein, kann der Gewinn/Verlust aus Vermietung problemlos geändert werden. Wenn noch keine Einkommensteuererklärung eingegangen ist legt das FA die Mitteilung zu den Akten und wartet.

        Also keine Hektik mit den Erklärungen...

        Gruß Kiese [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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