Sonderausgaben

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Dez 2003

Hallo,

wie ist das mit Sonderausgaben bei der Steuererklärung. IN welcher Höhe sind diese eigentlich absetzbar und gibt es eine untere oder obere Grenze, die - wenn sie über- oder unterschritten wird - keinen Einfluß mehr auf den Rückzahlungsbetrag hat.
Mir hat man z.B. auf dem FA gesagt, dass Haftpflichtversicherung etc. sich steuermindernd nicht mehr auswirken, da ich ja die Kirchensteuer als Sonderausgabe schon absetze.... So ganz verstehen kann ich das nicht.

Bin für jede Erklärung dankbar.

Viele Grüße
Frank

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    Re: Sonderausgaben

    Die Antwort des FA musst Du wohl falsch verstanden haben. Bei den Sonderausgaben muss man zwischen den beschränkt und den unbeschränkt abziehbaren Aufwendungen unterscheiden.

    Beschränkt, d, h. nur bis zu einer bestimmten Höhe, abziehbar sind Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge). Hierzu gehören die Sozialversicherungsbeiträge, Kranken- Unfall- Lebens- und Haftpflichtversicherungsbeiträge. Vermutlich meinte der Finanzbeamte, dass Du mit dem Sozialversicherungsbeitrag bereits den Höchstbetrag ausgeschöpft hast und sich daher die Haftpflichtversicherungsbeiträge nicht mehr auswirken.

    Dagegen sind andere Sonderausgaben unbeschränkt abziehbar. Welche das sind, kannst Du auf der 3. Seite des Mantelbogen ab der Zeile 75 nachlesen. Hier muss nur der Pauschbetrag von 36.- Euro (Alleinstehende), bzw. 72.- Euro (Verheiratete) überschritten werden.

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