Sonderausgaben
Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Dez 2003
Hallo,
wie ist das mit Sonderausgaben bei der Steuererklärung. IN welcher Höhe sind diese eigentlich absetzbar und gibt es eine untere oder obere Grenze, die - wenn sie über- oder unterschritten wird - keinen Einfluß mehr auf den Rückzahlungsbetrag hat.
Mir hat man z.B. auf dem FA gesagt, dass Haftpflichtversicherung etc. sich steuermindernd nicht mehr auswirken, da ich ja die Kirchensteuer als Sonderausgabe schon absetze.... So ganz verstehen kann ich das nicht.
Bin für jede Erklärung dankbar.
Viele Grüße
Frank
