Einkommenssteuererklärung
Von: , Frage gestellt am Di, 23. Dez 2003
Tach zusammen.
Bin grade dabei meine Steuererklärung für 2001 (nein kein Tipfehler) zu machen. Habs irgendwie die ganze Zeit verschlammt und jetzt wirds eng. Aber egal... folgende Frage.
Kann ich Fahrten zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz absetzen?
2001 habe ich bereits 2,5 bzw. 3 Jahre in Köln (Erstwohnsitz) gewohnt. In dem Jahr befand sich mein Vater eigentlich ständig im Krankenhaus, so dass ich natürlich so häufig wie möglich nach Hause gefahren bin, um ihn zu besuchen bzw. um mich um das Haus/Grundstück zu kümmern und so meine Mutter und meine Schwester (ebenfalls berufstätig) zu entlasten. Die einfache Strecke beträgt 260km.
Ich habe nun gehört, daß ich Fahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen bzw. zur Erbschaftspflege (Haus und Garten) absetzen kann, leider weiß ich aber noch nicht wo ich das angeben kann und wieviel DM pro km ich dabei veranschlagen kann.
Besten Dank im Vorraus...
S.K.
