Einkommenssteuererklärung

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Dez 2003

Tach zusammen.
Bin grade dabei meine Steuererklärung für 2001 (nein kein Tipfehler) zu machen. Habs irgendwie die ganze Zeit verschlammt und jetzt wirds eng. Aber egal... folgende Frage.
Kann ich Fahrten zwischen Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz absetzen?
2001 habe ich bereits 2,5 bzw. 3 Jahre in Köln (Erstwohnsitz) gewohnt. In dem Jahr befand sich mein Vater eigentlich ständig im Krankenhaus, so dass ich natürlich so häufig wie möglich nach Hause gefahren bin, um ihn zu besuchen bzw. um mich um das Haus/Grundstück zu kümmern und so meine Mutter und meine Schwester (ebenfalls berufstätig) zu entlasten. Die einfache Strecke beträgt 260km.

Ich habe nun gehört, daß ich Fahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen bzw. zur Erbschaftspflege (Haus und Garten) absetzen kann, leider weiß ich aber noch nicht wo ich das angeben kann und wieviel DM pro km ich dabei veranschlagen kann.

Besten Dank im Vorraus...
S.K.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Einkommenssteuererklärung

    Fahrtkosten zu Krankenhausbesuchen sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der behandelnde Krankenhausarzt bescheinigt, dass die Besuche zur Heilung oder zur Linderung der Krankheit beigetragen haben.

    Fahrtkosten, die entstanden sind, weil Du den Grundbesitz Deiner Eltern in Schuss gehalten hast, sind steuerlich nicht abziehbar.

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Einkommenssteuererklärung

      Fahrtkosten zu Krankenhausbesuchen sind nur dann als
      außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der behandelnde
      Krankenhausarzt bescheinigt, dass die Besuche zur Heilung oder
      zur Linderung der Krankheit beigetragen haben.
      Hmm das trifft wohl eher ab 2002 zu. Fahrtkosten, die entstanden sind, weil Du den Grundbesitz
      Deiner Eltern in Schuss gehalten hast, sind steuerlich nicht
      abziehbar.
      Schade, trotzdem besten Dank!!!

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